Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Wie ist das geregelt ich arbeite temporär bin 95% angestellt müsste man mir die feiertage nicht bezahlen wenn der betrieb zu hat? Also sprich ich nicht arbeiten gehen kann
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Wie ist das geregelt ich arbeite temporär bin 95% angestellt müsste man mir die feiertage nicht bezahlen wenn der betrieb zu hat? Also sprich ich nicht arbeiten gehen kann
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 1
Archiv
- Januar 2018 (70)
- Februar 2018 (92)
- März 2018 (90)
- April 2018 (88)
- Mai 2018 (98)
- ‹ vorherige Seite
- 8 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Di, 24/04/2018 - 23:30
Robert Schweng
Andreas Thanner Kommt darauf an wie die Arbeitszeit aufgeteilt ist.
Fabienne Waelty Wie meinst du ich habe einen vertrag von 95% das sind pro tag 8 std
Amras Amandil Bei einem Temporärvertrag sind die Feiertags- und Ferientage meistens separat ausgewiesen. 4 Wochen Ferien sind 8.33%. Jetzt müsstest du die 8.33% jede Stunde in ein Sparschwein legen und wenn du Ferien machst, das Sparschwein schlachten, dann sind die Ferien auch bezahlt. Genau so mit den Feiertagen.
Andreas Thanner Stellenvermittler entlöhnen ihre Angestellten mindestens nach den Vorgaben vom GAV Swissstaffing. Je nach Einsatzbetrieb kommen zusätzlich noch die Bestimmungen dessen GAV zur Anwendung.
Im Rahmenarbeitsvertrag wären Zuschläge zu Feiertage geregelt.