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Wie ist das geregelt bei Todesfall von Stiefmutter. Gilt das auch als Ersten Grades und somit auch die 2 Tage Extrafrei?
Vielen Dank.
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Wie ist das geregelt bei Todesfall von Stiefmutter. Gilt das auch als Ersten Grades und somit auch die 2 Tage Extrafrei?
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Kommentare
Do, 16/05/2019 - 19:30
Robert Schweng
Robert Schweng Also, ich habe geschätzt min. 10 Stiefväter und bei keinem frei bekommen...
Wolfgang Bloeck Adoptiert oder eher nur sehr enges "Pflegekind"? Erkläre dem Arbeitgeber Dein enges Verhältnis zu ihr. Wenn Du sie so, als wäre sie Deine leibliche Mutter betrachtetest, dürfte er Dir wohl ohne Probleme freigeben.