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Wie ist das bei Sonntagsverkäufe im Detailhandel?
1. Gibt es eine Regelung bis wann die überzeit kompensiert werden muss? Mir fehlt dieser Freitag für meine Erhohlung. Geschäft findet aber das überzeit allefalls auch ausgezahlt wird oder überzeit im januar bezogen werden kann.
Zählt Sonntagsarbeit wirklich nur einfach? Nicht doppelt odee wenigstens 1.5?
Wenn ich 80% arbeite und 25./26. Dez sind jo wochentage. Habe ich in dieser woche noch anrecht auf freitage oder ist das üverzeit? Da es ja bezahlte feiertage sind!
3. Hat man im detailhandel anrecht auf ein freies Wocheenende einmal im monat?
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Wie ist das bei Sonntagsverkäufe im Detailhandel?
1. Gibt es eine Regelung bis wann die überzeit kompensiert werden muss? Mir fehlt dieser Freitag für meine Erhohlung. Geschäft findet aber das überzeit allefalls auch ausgezahlt wird oder überzeit im januar bezogen werden kann.
Zählt Sonntagsarbeit wirklich nur einfach? Nicht doppelt odee wenigstens 1.5?
Wenn ich 80% arbeite und 25./26. Dez sind jo wochentage. Habe ich in dieser woche noch anrecht auf freitage oder ist das üverzeit? Da es ja bezahlte feiertage sind!
3. Hat man im detailhandel anrecht auf ein freies Wocheenende einmal im monat?
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Kommentare
Mi, 22/11/2017 - 16:38
René von Allmen
Guckst du GAV Detailhandel.