wie isch da gsetzlich greglet het de mah srecht druf dehai zblibe (isch de tag zahlt?)wenn dfrau chrank isch und nöd ufs baby luege cha?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Priska Meyer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Aso i be leie und be mim ma isches so das er chan frei mache es wird ihm eifach vo de ferie oder überstd abzoge

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jacki Obrist

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Also habe nachgelesen. Bis zu 3 tage pro fall darf man frei nehmen wenn das kind krank ist. Das heisst man gilt als krank, muss aber ein Zeugniss vom Arzt vorlegen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Hier geht es aber darum, dass dir Frau krank ist und nicht das Kind

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Jacki Obrist

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Gilt aber auch!!!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Wieso?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jacki Obrist

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Habe ich so schon erlebt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Rebekka von Niederhäusern

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jacki Obrist. Nein für den Partner gilt es gesetzlich nicht. Das war wohl bei dir godwill. Ist nur bei Kinder bis 3 Tage gesetzlich geregelt.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)