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Wichtige Frage
Ich bin noch in der Ausbildung. Ich wahr einen Tag krank, wegen einer erkältung an meinem alten Arbeitsplatz musste ich nach 2 Tagen ein Arztzeugniss bringen... jezt wurde ich informiert das mir der Tag entweder vom Lohn oder denn Stunden abgezogen wird... dürfen die das überhaupt? Ich bin sehr sauer ich wurde in keinster weise darüber informiert oder sonst...
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Wichtige Frage
Ich bin noch in der Ausbildung. Ich wahr einen Tag krank, wegen einer erkältung an meinem alten Arbeitsplatz musste ich nach 2 Tagen ein Arztzeugniss bringen... jezt wurde ich informiert das mir der Tag entweder vom Lohn oder denn Stunden abgezogen wird... dürfen die das überhaupt? Ich bin sehr sauer ich wurde in keinster weise darüber informiert oder sonst...
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Birgit Rechsteiner
Hallo
Was steht denn darüber in deinem Vertrag oder dem Personalreglement?
Wenn nichts steht, dann geh und frag doch deinen Lehrlingsausbilder darüber aus - und vielleicht kannst du mit ihm abmachen, dass er es für dieses mal Gut sein lässt und du das nächste Mal grad sofort ein Zeugnis bringst!
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Marina Lepri
In meinem Vertrag steht nichts drin... Habe ich schon versucht ich wurde richtig schlimm angezickt und angeschrihen
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Birgit Rechsteiner
und im Personalreglement?
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Angela Dössegger
Bring es rückwirkend. Geht auch
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Birgit Rechsteiner
Warst du denn beim Arzt?
Sonst kann ein Arzt ja kein Arztzeugnis ausstellen - wäre ein Gefälligkeitszeugnis - der Arzt könnte seine Aprobation verlieren!
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Marina Lepri
Nein leider nicht da ich dachte das ich erst nach 2-3 Tagen ein Zeugniss bringen muss und ich am nächsten Tag noch halb Krank arbeiten wahr und jeder gesehen hat das ich nicht fit wahr
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Birgit Rechsteiner
Sei mal ganz ehrlich - ist schon mal irgendwas vorgefallen? Sind sie wegen irgend etwas nicht ganz zufrieden mit dir? Schulnoten schlecht, mal Schule geschwänzt oder so was???
Ich finde nach deiner Beschreibung ist das eine sehr komische Reaktion...
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Barbara Christen
"Laie": frag mal das Lehrlingsamt. Mir ist bewusst daa dieser Weg noch zu mehr Mobbing führen kann... Wie lange geht deine Ausbildung noch? Vllt kann dir das Amt auch helfen, einen anderen Ausbildungsplatz zu bekommen. Denn dein Notenschnitt ist echt nicht schlecht ??
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Nuray Balzar
Ich dachte immer nach 3 Tagen muss man ein Arzt Zeugnis bringen ? normalerweise.
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Vedat Nuhija
Der Arbeitgeber darf sogar ab dem 1 Tag ein Arztzeugnis verlangen
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Claudia Wild
Nein wenn Sie es nicht belegen kann ist der AG im recht auch bei einem Tag gem. Gesetz. Es sind nur viele Tolerant bis zum 3. Tag nichts einzuverlangen.
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Ramona Mähr
Also ich musste nach einem tag auch schon ein zeugnis bringen stand nie was im vertrag. Es gibt hald trotzdem ärger... wie ich sehe oder vermute sind es immer etwa dieselben themen eigentlich traurig?
Viel glück weiterhin
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Tanja Reichmuth
Betreff Arztzeugniss 1-3 Tage je nach Betrieb.
Betreff Lehrlingsamt ich versteh dich, ich weiss nicht für was es das gibt, als ich vor 6 Jahren anrief haben sie mich auch verpetzt... keine Angst wir werden uns nur sonst mal erkundigen... naja hab dann die Lehre Trotz allem Durchgezogen. Obwohl jeder dachte ich falle durch auch bestanden.
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Hol Ger
Ok...grundsätzlich DARF jeder Betrieb ab dem 1.Tag ein Arztzeugnis verlangen..ist aber unüblich und da es in DEM BETRIEB offenbar kein entsprechendes Reglement gibt und dass auch erst im Nachhinein angefordert wurde, geht es so nicht. Es muss dir SOFORT bei der Krankmeldung mitgeteilt werden, dass du ein Zeugnis vorlegen musst. Das ist ja offenbar nicht passiert..damit gilt die allgemein übliche Frist von drei Tagen...und ich empfehle dir einfach SCHRIFTLICH zu fordern, den Stundenabzug zu unterlassen und um eine entsprechende Korrektur ersuchen mit dem netten Nachsatz..."ich erlaube mir im Fall, dass Sie nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen, von Ihrem Einverständnis zu meinem Begehren auszugehen"...damit setzt du den Arbeitgeber in Zugwzwang.