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Werte Leserinnen, werte Leser
Ich habe einen "noch nie dagewesene" Rechtsfrage.
Kürzlich habe ich nach BGG drei Richter in den Ausstand gebeten.
Eben einer dieser Richter hat mir im Einzelentscheid unter Kostenfolge, eine Absage erteilt.
Wohlverstanden; es handelt sich hier um Bundesrichter.
Nun meine Frage zum weiteren Vorgehen: Soll ich ihm per Anzeige ein Vergehen zur Last legen oder direkt die vereinigte Bundesversammlung über die ireguläre Praxis, informieren ?
Liebe Grüsse, Manuel
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Ich habe einen "noch nie dagewesene" Rechtsfrage.
Kürzlich habe ich nach BGG drei Richter in den Ausstand gebeten.
Eben einer dieser Richter hat mir im Einzelentscheid unter Kostenfolge, eine Absage erteilt.
Wohlverstanden; es handelt sich hier um Bundesrichter.
Nun meine Frage zum weiteren Vorgehen: Soll ich ihm per Anzeige ein Vergehen zur Last legen oder direkt die vereinigte Bundesversammlung über die ireguläre Praxis, informieren ?
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Kommentare
Mi, 26/06/2019 - 16:08
Robert Schweng
Markus Meyer Also wenn du einen oder mehrere Richter (egal welches Gericht) in den Ausstand "bittest", dann wird der oder die Richter darüber - mit Kostenfolge - entscheiden ob er/sie befangen ist oder nicht.
Einen solchen Entscheid kannst du nach Durchsicht der sich darin befindlichen Rechtsmittelbelehrung - an der genannten Stelle - innert Frist anfechten (wiederum mit Kostenfolge).
Patrick L. Surber Korrekt. Sollten die Richter tatsächlich in den Ausstand treten müssen und dann dennoch ein Urteil fällen, dann kommt Art. 38 BGG zur Anwendung.
Mladen Djokic Wie wurde der Entscheid begründet? Gem. BGG 37 I erscheint das Ganze tatsächlich rechtswidrig.
Patrick L. Surber Wahrscheinlich bleibt nur ein Beitritt der Schweiz zur EU übrig. Dann können Sie den EuGH anrufen.
Markus Meyer oder lieber den Föderationsrat der Vereinigten Sternenflotte