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Wer muss den servicetechniker in einer mietwohnung bezahlen wenn der wasserhahn rinnt?
Mieter oder vermieter?
Die verwaltung meinte es müsse der techniker vom vermieter selbst bestellt weden, man könne die rechnung aber nachher zur verwaltung schicken und dann werde man sehen ob sie bezalt wird oder nicht.
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Wer muss den servicetechniker in einer mietwohnung bezahlen wenn der wasserhahn rinnt?
Mieter oder vermieter?
Die verwaltung meinte es müsse der techniker vom vermieter selbst bestellt weden, man könne die rechnung aber nachher zur verwaltung schicken und dann werde man sehen ob sie bezalt wird oder nicht.
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Kommentare
Di, 26/09/2017 - 12:30
Ida Blattmann-Büeler
derjenige der den Servicetechniker gerufen hat muss zahlen. Wenn Reparaturen in der Mietwohnung anstehen, rufe ich immer die Verwaltung an und die bieten dann die Leute auf.
Di, 26/09/2017 - 12:48
San Dra
Darum habe ich der verwaltung angerufen und die sagten ich müsse den techniker selbst bestellen.
Di, 26/09/2017 - 15:49
Ida Blattmann-Büeler
San Dra
komisch, ist demfall überall anders. Dann schick doch die Rechnung weiter an Frau .... ( die dir gesagt dass Du den Monteur bestellen sollst)
Di, 26/09/2017 - 12:32
Eveline Gutmann
wenn die Rechnung über 150.-- ist, muss es die Verwaltung bezahlen, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder mutwillig verursacht wurde. Was ich jetzt mal nicht annehme 😊
Di, 26/09/2017 - 12:38
Nadien Müller
Meist steht im MV wieviel die Beteiligung ist bei solchen Dingen. Wir hatten z.b. 170fr .. unbedingt vermieter Bescheid geben .. Du bekommst dann die Rechnung für den Selbstbehalt.
Di, 26/09/2017 - 12:56
Beat Weissen
Wenn der Wasserhahn zwingend durch einen Fachmann repariert werden muss (man diesen mit durchschnittlichen handwerklichen Fähigkeiten also nicht selbst reparieren kann), muss zwingend der Vermieter die Rechnung bezahlen (unabhängig vom Rechnungsbetrag).
Di, 26/09/2017 - 22:16
Patrizia Battista
korrekt, Beat Weissen