Wer kennt sich mit richterlichen Verboten auf Grundstücken aus??

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 5

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Robert Schweng Naja. Wir haben hier sicher einige Mitglieder die schon mal falsch parkiert haben.
Was wollen sie denn genau Wissen? 🤔

Maurice Sobernheim Geht es um welches Thema genau. Beim zuständigen Gericht anfragen was es braucht um die konkrete Verbotstafel aufzubauen...

Tamara Bruggmann-Flury Muss "im" Text des Verbots stehen wie man sich als Besucher einer Liegenschaft ausweist?

Walter Büchi wenn dort ein schild mit einer richterlichen verfügung steht, nehme ich an, dass die besucherparkplätze auf privatgrund und nicht auf öffentlichem grund sind.
ein richterliches verbot muss klar am parkplatz angebracht sein, mit dem hinweis auf die park...Mehr anzeigen

Tamara Bruggmann-Flury Walter Büchi aber muss im Text stehen wie man sich ausweist? Karte, Kleber, Parkuhr usw......

Walter Büchi ja.
ein richterliches verbot muss klar am parkplatz angebracht sein, mit dem hinweis auf die parkplatzordnung.

Armin Moser Da ish öppe s gliich.
http://www..ch/aargau/aarau/verwaltung-bittet-parksuender-mit-privaten-b...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv