Wer kennt sich im Arbeitsrecht aus?
Frage für eine Freundin, die als Verkäuferin arbeitet. Ist es rechtens, dass sie bei minus in der Kasse (stockgeld) selbst dafür aufkommen muß? Egal ob 10rp oder 100.-?
Und dass es im Plan so vorgeschrieben ist, dass sie erst am Feierabend den Boden ect aufnehmen darf, aber sie diese zeit nach Feierabend nicht bezahlt kriegt? Sie arbeitet nach diesem Plan in der abendschicht immer min. eine halbe Stunde gratis, bis alle arbeiten erledigt sind.

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Kommentare

Andi Granwehr

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Meinst du mit Minus in der Kasse, dass Geld fehlt weil z.B. falsches Wechselgeld gegen wurde? In diesem Fall haftet der Geschäftsherr sofern sich deine Freundin nicht vorsätzlich Fahrlässig verhalten hat (vgl. dazu Art. 55 OR i. V. m. Art. 41ff OR). Jan Sonderegger bist du auch dieser Meinung?

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Manuela Mellalou

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Hab ich ihr auch schon oft gesagt. Die Mitarbeiter, die schon länger da arbeiten meinten mal zu ihr, da s s es erst so sei, seitdem ein neuer Chef den laden führt. Vorher musste niemand das minus ausgleichen. Und einen 13ten Monatslohn habe man früher auch gekriegt. Wie kann man jetzt vorgehen wegen dem minus, wenn das nicht rechtens ist?jeden tag eine halbe Stunde gratis zu arbeiten reicht schon. Schon krass, wie die arbeitsnehmer ausgebeutet werden, weil die angst vor jobverlust so gross ist.

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Carolin Metzler

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Bist du sicher, dass der artikel zur anwendung kommt? Da gehts um die haftung einem Dritten gegenüber...

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Andi Granwehr

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Jah also wenn die Kasse im Minus ist (also kein Geld mehr darin obwohl noch sein sollte) und die angstellte darum jemanden nicht ausbezahlen kann, dann muss sie nicht persönlich dafür haften. Das wiederauffüllen gegenüber dem geschäft selbst wär jah dann verschuldenshaftung oder? Und das wäre jah bei mehreren mitarbeitern keiner bestimmten person zuzuweisen (man weiss jah nicht welche jetzt den "fehler" gemacht hat). Darum würde ich sagen, dass dieses vorgehen nicht korrekt ist. Bin aber auch nur laie 😊

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Manuela Erni

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Nein, das minus in der Kasse muss sie nicht ausgleichen, solange es nicht ein offensichtlicher Fehler von ihr war. Hatte das selbe Problem bei meinem ehemaligem Arbeitsgeber.

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Carolin Metzler

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Hier das Gesetz dazu:
Art. 321e
1 Der Arbeitnehmer ist für den Schaden verantwortlich, den er absichtlich oder fahrlässig dem Arbeitgeber zufügt.
2 Das Mass der Sorgfalt, für die der Arbeitnehmer einzustehen hat, bestimmt sich nach dem einzelnen Arbeitsverhältnis, unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie der Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber gekannt hat oder hätte kennen sollen.

-> mal so ganz grundsätzlich zum thema haftung durch den Mitarbeiter für entstandenen schaden

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Carolin Metzler

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Es kommt meines erachtens auch drauf an, wieviel und wie häufig geld fehlt - da wäre dann für mich der aspekt der sorgfalt zu diskutieren

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Carolin Metzler

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Verhindern, dass sie gekündigt wird, kann sie nicht (allenfalls anschliessend wegen einer missbräuchlich Kündigung klagen); weniger Stunden kann sie nur eingeteilt werden, wenn der arbeitsvertrag das vorsieht

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Carolin Metzler

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Ah und hier noch ein google ergebnis, das sich genau mit der Frage beschäftigt: https://www.ktipp.ch/artikel/d/darf-der-chef-das-manko-vom-lohn-abziehen/

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Carolin Metzler

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Carolin Metzler

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Ich habe nicht gesagt, dass er das generell nicht darf, da ich die umstände nicht kenne - wenn nur sie allein zugriff hat und regelmässig geld fehlt sieht die sachlage ja nicht so klar aus...

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Manuela Mellalou

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Sie müssen sogar eine Art strafgeld bezahlen, wenn ein wegfahrer (an der Tankstelle, wenn jemand tankt und einfach wegfährt) nicht bezahlt. Weiss nicht mehr wieviel genau pro wegfahrer.

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Carolin Metzler

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Manuela Mellalou da ich die genauen regelungen nicht kenne, werde ich dir keine defintive antwort geben können.. und mit dem
Risiko einer Kündigung (ggf auch ungerechtfertigt) lebt man als Arbeitnehmer nunmal...

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