wer kennt sich guet us mit alimenteberechnig?

folgendes.. ich han es 6 jährige bueb vo mim ex.. de het mittlerwiel es zweits chind und sdritte chund im januar..
wie wird das grechnet nun?

muess dezue säge er het bevor szweite chind cho isch meh verdient mer hends nie apasse lah.. und wo szweite cho isch heter au namal meh verdient hemmer au nie apasse lah..
aber jetzt wen sdritte chund welers apasse lah..isch au sis rächt aber wie werds berrechnet nun? kanton aargau

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) das ist so nicht ganz richtig. Im Grundsatz hast du schon Recht, dass allen gleich viel zusteht. Aber es wird nicht einfach durch die Anzahl Kinder geteilt, sondern es wird auch das Alter und dementsprechend die Unterschiede beim Bedar berücksichtigt. Man kann ein Kleinkind nicht mit einem Jugendlichen vergleichen. Da sieht der Bedar völlig anders aus.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Baba Meyer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja genau das stimmt! Sorry gar nicht daran gedacht. Bei uns war da grad aktuell das unsere jungs 9+11 waren und seine Tochter 18 und verheiratet.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Jessica Sumi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bemessungsmethoden

Je nach Kanton werden Alimente auf unterschiedliche Weise berechnet. Am gebräuchlichsten sind die folgenden Methoden:
Die Empfehlungen des Amts für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich sind am bekanntesten und verbreitetsten. Die Methode ist die einzige, die vom tatsächlichen Bar- und Naturalbedarf des Kindesausgeht. Sie ist durch die (bundes-)gerichtliche Rechtsprechung anerkannt.
Die abstrakte Methode ist die einfachste Berechnungsweise. Massgebend ist einzig die Zahlungsfähigkeit des Alimentenpflichtigen. Als Barbedarf des Kindes wird ein Prozentanteil seines Einkommens genommen. Allgemein wird davon ausgegangen, dass der Bedarf bei einem Kindes 15-17%, bei zwei Kindern 25–27% und bei drei Kindern 30-35% des Einkommens des Unterhaltspflichtigen beträgt.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Jessica Sumi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Jolanda Joly De Simone

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

also die aktuellen alimente meines sohnes sollten durch 3 gerechnet werden? das glaube ich nicht..
das er weniger bekommen wird als jetzt davon bin ich überzeugt. aber das seine alimente durch drei gerechnet werden geht nicht. den er verdient das doppelte von damals. und es wurde nie angepasst..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Baba Meyer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jolanda nein nicht so. Schau, hab Dir schnell aufgeschrieben, ist aber nur ein Bsp.. Uns haben damals Anwalt wie auch Richterin gesagt, das dies so gerechnet werde. Welche Prozentzahl es bei euch ist, oder von welchem Betrag man ausgeht ( also existenminimum oder Nettolohn) weiss ich nicht. Bei uns jetzt wurde vom Nettolohn aus gerechnet. Dh ich werde dann genauers sehen, sobald unsere Scheidung durch ist...
Aber gell ich bin Laie, und das hier sind meine pers.Erfahrungen/Kentnisse.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Einfach um das klarzustellen: Nicht jedes Gericht rechnet mit der gleichen Methode. Wie oben erwähnt gibt es mehrere zulässige Methoden! Deshalb kann man nicht mit Sicherheit sagen dass bei dir Jolanda Gleich gerechnet wird wie bei Barbara

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) es gibt dann auch noch die einstufig-konkrete Methode und die zweistufig-konkrete Methode.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. So allgemein kann ich dir da keine Antwort geben

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) das ist so nicht ganz richtig. Im Grundsatz hast du schon Recht, dass allen gleich viel zusteht. Aber es wird nicht einfach durch die Anzahl Kinder geteilt, sondern es wird auch das Alter und dementsprechend die Unterschiede beim Bedar berücksichtigt. Man kann ein Kleinkind nicht mit einem Jugendlichen vergleichen. Da sieht der Bedar völlig anders aus.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Einfach um das klarzustellen: Nicht jedes Gericht rechnet mit der gleichen Methode. Wie oben erwähnt gibt es mehrere zulässige Methoden! Deshalb kann man nicht mit Sicherheit sagen dass bei dir Jolanda Gleich gerechnet wird wie bei Barbara

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sylvia Loose

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich häng mich jetzt mal ganz unverschämt dran ?
Wie sieht das, wie soweit von Jolanda beschrieben aus wenn der Mann aber zusätzlich noch Frauenalimente zahlt, kann die ebenfalls angepasst werden?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Grundsätzlich ja

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. So allgemein kann ich dir da keine Antwort geben

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv