Wer haftet?

Unser Quartier besteht aus drei Mehrfamilienhäuser (zwei davon werden vermietet und im dritten Haus Wohneigentümer) und einem Spielplatz direkt vor dem Notausgang der Tiefgarage. Vom Spielplatz zur Treppe des Notauasgangs hat es eine leichte Neigung.
Wir fanden die Platzierung der Treppe direkt beim Spielplatz schon immer gefährlich, insbesondere die Neigung. Daher hat vor zwei Jahren die eine Nachbarin (Wohneigentümerin) das Thema bei der Wohneigentümerversammlung angesprochen mit dem Vorschlag, bei der Treppe ein kleines Tor anzubringen. Der Vorschlag kam grundsätzlich an, konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da der Präsident meinte, dass der Notausgang zum Grundstück der Mieter gehört. Von diesen Versammlungen gäbe es Sprachaufzeichnungen - dazu später mehr.
Vor knapp zwei Monaten ist nun leider der eine Nachbarsjunge (Mieter) beim Velo fahren die Treppe runtergestürtzt. Dank seinen Helm und dass er sich noch irgendwie an der Mauer festhalten konnte, ist er mit einer Beule am Kopf und einem Schock davon gekommen.
Daraufhin hat sich die Mutter des Jungen den Vorfall der Verwaltung gemeldet und darum gebeten, eine Sicherheitsmassnahme zu treffen. Leider kam dafür nur wenig Verständnis entgegen. Dies mit der Begründung, dass der Bau ja so bewilligt wurde und es nunmal in der elterlichen Aufsichtspflicht liegt, solche Unfälle zu vermeiden. Ausserdem wäre das Thema bereits seit zwei Jahren schon durch (Eigentümerversammlung), denn es sei einstimmig abglehnt worden, was aber überhaupt nicht stimmt. Und zudem ghöre der Notausgang sowieso zu den Wohneigentümer - ja was denn nun?!
Es ist uns natürlich allen bewusst, dass wir selbst für unsere Kinder verantwortlich sind. Dennoch wurde bereits zweimal auf die Gefahr aufmerksam gemacht und so ein Tor kostet ja nicht die Welt - vorallem nicht, wenn mans auf 24 Parteien aufteilen kann.

Sollte doch wieder ein Kind diese Treppe runterstürtzen und sich schlimmere Verletzungen zuziehen, als nur eine Beule am Kopf - wer haftet dann?

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Kommentare

Ingo Laible

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Der Spielplatz gegenüber hat doch schon ein Tor. Aber ich denke an der Treppe könnte man sehr wohl ein Tor anbringen.

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Bianca Deveci

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Es wird aber natürlich nicht auf dem Spielplatz, sondern auf dem Weg Velo gefahren ?

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Robert Schweng

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Bianca Deveci ich würde sagen, das eine ist der Spielplatz, das andere ein öffentlicher Gehweg.
Man müsste dann ja alle solche Tiefgänge mit einem Tor absichern!

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Chantal Schwab-Fournier

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es wäre übertrieben, zu verlangen dass solche abgänge gesichert werden sollte. eher sollte darüber nachgedacht werden, ob ein gehweg zum fahrradfahren da ist. ausserdem ist diese treppe in keiner direkten verlängerung eines weges, sprich man muss eine leichte kurve fahren, um da runter zu fallen...

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Klaus Bärbel

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ein notausgang sollte nicht verbastelt werden . . .

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Bianca Deveci

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Es wäre hilfreich, wenn auf meine Frage eingegangen werden würde... Ich habe nicht gefragt, wie ich auf Biegen und Brechen das Tor da hin bekomme, sondern WER HAFTET im Falle eines schlimmeren Unfalls - danke! ?

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Chantal Schwab-Fournier

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ganz einfach. die eltern. niemand sonst. bereitet die kinder auf die gefahren des lebens vor, da werden noch mehr absätze kommen, bäume ohne gummimatten drum zum reinfahren, stehende pfützen wo man nass wird und vieles mehr. wenn der abgang zum problem erklärt werden soll, dann lasst das fahrrad zuhause und lauft.

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Bianca Deveci

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Gehts auch einfach sachlich?

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Chantal Schwab-Fournier

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ich versuchs...
Die Eltern.

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Bianca Deveci

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Und auf was stützt du dich? Auf deine reine Vermutung oder kannst du das rechtlich unterstreichen?

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Chantal Schwab-Fournier

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bianca, das ist ein stinknormaler kellerabgang. findest du in vielen überbauungen, sogar auf grossen plätzen bei öffentlichen parkhäusern, bahnhofunterführungen ect. es gibt tonnenweise solche dinger und du fragst ernsthaft ob das rechtens ist? hierfür brauch ich jetzt kein fall googeln, da genügt mir normaler menschenverstand und das wissen als sachbearbeiterin einer bauverwaltung. ja es ist scheisse wenn da ein kind runter fährt, aber unfälle passieren. man kann die welt nicht in watte packen damit sie ungefährlicher wird.

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Bianca Deveci

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Alles schön und gut.. meine Frage war aber NIE, wie oder ob ich da das Tor anbringen kann...

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Chantal Schwab-Fournier

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richtig. aber wenn das eine nicht nötig ist (tor) ist irgendwie auch klar dass die eltern haften. aber ich sehe. du willst das nicht einsehen und suchst jetzt irgend ein fall der ähnlich war zu deinen (euren) gunsten. immerhin bist du jetzt gewappnet und weisst dass bei einem allfälligen brand in deR EH die eigentümer (damit meine ich auch eigentümer der mietwohnungen) belangt werden können, wenn keine einfache flucht ohne schlüssel aus dem notausgang möglich ist.

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Claudia Wild

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Normalerweise haftet der Grundeigentümer für Mängel. Das ist aber offensichtlich kein Mangel sondern eine ganz normale gut einsehbare Treppe...

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Robert Schweng

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Für den Schutz der
Allgemeinbevölkerung liegt die Oberaufsicht bei den
kantonalen Gesundheits- und/oder Baubehörden.
Wenn Sie die Treppe für gefährlich halten, sollten Sie am besten das Bauamt kontaktieren.
Hier ist noch ein interessanter Link zu Unfällen auf Spielplätzen:
http://www.svv.ch/de/konsumenten/fragen-an-die-versicherungen/die-haeufi...

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Robert Schweng

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Und hier noch eine sachliche Antwort:
BGE 130 III 736 Werkeigentümerhaftung; Art. 58 OR.
http://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber-recht/im-und-ums-haus/spielr%C3%A...

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