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Wer bestimmt den Lohn für einen Temporären Mitarbeiter? Der AG wo solche sucht oder das Agentur Büro wo vermittelt?
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Kommentare
Di, 30/10/2018 - 20:42
root
Isabelle Holzer Naja eigentlich das Büro und die halten sich an die Mindestlohn angaben
Sybille Rellstab Bei meinem mann im betrieb (er arbeitet im HR) bestimmen sie den Lohn. So haben alle Mitarbeiter egal über welchen vermittler den gleichen Ansatz.
Joel Szabo GAV entscheidet das....auch für Temporäranstellung gibt es ein GAV.....wenn dein Temporärbüro seriös ist wird sie dir dies auch aufzeigen....mindestlöhne müssen eingehalten werde. Da sich sonst das Personalbüro strafbar macht....
Andreas Thanner Da das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Temporärbüro besteht, ist der Lohn Sache zwischen dem Arbeitnehmer und dem Temporärbüro. Der Personalverleiher muss sich an den GAV Swissstaffing halten. In diesem sind für bestimmte Berufe und Regionen Mindestlöhne vorgeschrieben. Auch weitere Gehaltsnebenleistungen müssen gewährt werden. Zusätzlich zum GAV Swissstaffing muss der Vermittler überprüfen, ob der Einsatzbetrieb ebenfalls einem GAV unterstellt. Wenn ja, dann sind die Bestimmungen dessen anzuwenden.
Ganz wichtig: Es kann dem Arbeitnehmer beim Temporärbüro zu 100% egal sein, was das Büro dem Einsatzbetrieb verrechnet, ob es bezahlt wird oder auch sonst irgendwas. Der Arbeitnehmer hat IMMER Anrecht auf den vertraglichen Lohn.