Wenn mir jemand privat ziemlich viel Geld schuldet (ich hab das Schriftlich mit Schuldanerkennung /Unterschrift von ihm), lohnt sich da eine Betreibung, wenn er Sozialhilfe bezieht? oder würde es auf einen Verlustschein oder sowas rauslaufen? soll ich abwarten, bis er in ein zwei Jahren wieder Arbeit hat?

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Kommentare

Marcel Marty

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Wird ziemlich sicher auf einen Verlustschein rauslaufen... Ist ja nix pfändbar.

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Sibylle Steiner

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dachte ich mir... was kann man mit so einem Verlustschein machen?

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Priscila Coradin Feliz

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Nichts... warten und später wieder betreiben. Ich glaube 12 oder 24 monate hält dieser an bis du wieder betreiben kannst. Bin mir aber nicht ganz sicher. Aber am besten du wartest bis diese Person arbeitet und dan würde ich sofort betreiben.

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Daniel M. Vischer

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Weißt du, wieviel Betreibungen und Pfändungen diese Person schon hat? Dann kannst du auch bei Betreibungen und Verlustschein hinten anstellen.

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Sibylle Steiner

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weiss ich leider nicht, aber da ist noch einiges offen... tjo. sieht wohl so aus, als bekäme ichs nicht wieder zurück...

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Cla Ude

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Ich denke mal, dass ich gelesen habe, dass ein schuldschein 20 jahre bestehen bleibt. D.h. wenn er i dieser zeit wieder zu vermögen kommt, erbschafft, heirat, lottogewinn, arbeit oder was immer, dann könntest du deinen anspruch wieder geltend machen. Von da her würde sich eine betribung schon lohnen. Sonst bekommst du gar nichts mehr.

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Birgit Rechsteiner

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Und jede weitere Betreibung kostet Geld. Du müsstest nachweisen, dass Geld vorhanden ist use. Usw.

Oder du kannst den Verlustschein verkaufen. An Intrum justitia oder ähnliche Firmen.
Da kriegst du einen kleinen Teil vom Grld...

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