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Wenn me e ufforderig zum strafatritt het, langt da en atrag zur gmeinnützige arbeit oder mueni da sus na was biifüege? Kennt sich da iwer chli us...? ?
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Wenn me e ufforderig zum strafatritt het, langt da en atrag zur gmeinnützige arbeit oder mueni da sus na was biifüege? Kennt sich da iwer chli us...? ?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Petra Lienhard
Setz Dich sofort mit der Bewährungshilfe in Kontakt.Da ja so wie ich es verstehe der Eintritt schon feststeht
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Nathalie Seydel
Ich hab nur ne nummer vom Haftzentrum, dort anrufen? Ja ist alles schon ziemlich weit dummerweise....
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Karin Fo
(Admin) Ich kann dir da leider auch nicht einfach so eine Antwort geben. Habe etwas recherchiert und es scheint so, als wäre das in jedem Kanton etwas anders. Bei einigen sieht es so aus, als würde das in der Regel direkt mit dem Urteil entschieden, bei anderen kann man das mit einer Frist von 10 Tagen nach Aufforderung zum Strafantritt beantragen. Wenn ich dich wäre, würde ich einmal beim Amt für Straf- und Massnahmenvollzug in deinem Kanton anrufen und nachfragen.
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Petra Lienhard
Aber wenn Dir jetzt noch wer helfen kann ist es die Bewährungshilfe.Erwähe das auch im Gespräch,mit der Haftanstalt.Dennen ist auch lieber wenn Du Deine Stunden abarbeitest.Schon alleine wegen den Kosten.Das sind meine Erfahrungen die ich gemacht habe.
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Christine Wegmüller
Meine Erfahrung ist es, dass wenn der Haftantritt schon besteht, es keine Möglichkeit mehr gibt um diesen zu umgehen! Denn, man hat vorher genügend Zeit, Frist bekommen Einspruch zu erheben, oder die Strafe in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln.
Wünsche dir Glück???
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Nathalie Seydel
Ich habe mich beim Straf-und Massnahmenvollzug gemeldet, die nette Dame dort hat mir gesagt, dass ich mich bei betreffenden Staatsanwälten melden bzw einen Antrag schreiben soll (da es sich um mehrere Sachen handelt). Da ich den Haftantritt nicht verpasst habe, wäre am 14.Juni, bestehen gute Chancen das es in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden kann. Muss mich nun ein wenig dahinterklemmen, Anträge verschicken und das Beste hoffen 😊
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Petra Lienhard
Tönt doch super.Melde dich noch bei der Bewährungshilfe.Mit ihr machst Du dann ab wo Du die Busse abarbeiiten kannst.Ich war im Tierheim....Sie ist jederzeit für Dich da.Und hilft Dir wirklich.Fragt auch wo Du gerne arbeiten möchtest?Und ich sagte Tierheim.Sie hat alles organisiert.Auch mit den Behörden schaut si..Das sind doch gute Nachrichten.Viel glück
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Nathalie Seydel
Soll ich mich unabhängig von dem Entscheid noch bei der Bewährungshilfe melden, oder soll ich warten bis ich Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekomme? Vielen herzlichen Dank!
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Petra Lienhard
Ich würde es jetzt sofort machen.Sie können Dir auch bei Fragen etc helfen.Meine Erfahrung mit Bewährungshilfe war wirklich super.Es dauert ja dann auch noch bis Du einen Termin bekommst.Ruf doch morgen mal an.Ich würde jedenfalls.
Fr, 02/06/2017 - 16:38
Keko Keko
Als was passiert, muesch über Staatsawaltschaft. Die müend das genehmige. Am beste machsch es igschriebene Brief und bittisch nett, ob mr dini Haftstraf oder Geldbuess in Gemeinnützigi arbet umwandle chan. Ali andere chönt dr nöd helfe. Denn muess es neue Strafbefehl Staatsawalt erla!! wens dr genehmiget. Mach Geltend je nach dem, bim Geldbuess das nöd am schaffe bisch und dini finanzielli Lag das nöd möglich isch oder bine Haftstraff isch echli schwieriger, aber trotzdem versuech argumente sammle, wie wenn en arbetsplatz hesch, damit de nöd verlürsch usw. mach echli konkreter, damit me besser cha antworte uf din fall.