Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Wenn man in der Kündigungszeit krank wird, wird ja die Kündigung auf einen Monat hinausgeschoben. Was wenn der Arbeitnehmer aber nicht meur in diesen Betrieb zurück will/kann bzw. Er einen neuen Job hat und dann auch wieder gesund währe?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Wenn man in der Kündigungszeit krank wird, wird ja die Kündigung auf einen Monat hinausgeschoben. Was wenn der Arbeitnehmer aber nicht meur in diesen Betrieb zurück will/kann bzw. Er einen neuen Job hat und dann auch wieder gesund währe?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 1
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Evelin Camponovo
Kollegin musste das nacharbeiten an den freien Tagen...
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Angeles Jost Couto
?
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Brigitte Schmidt
Als mein Mann gekündigt wurde, verletzte er sich ca 5 Wochen vor dem Termin. Sein damaliger Arbeitgeber schrieb dann dass das Verhältniss um 5 Wochen verlängert wird. Da er aber schon eine neue Arbeitsstelle am 1.8. unterschrieben hat. Telefonierte er mit seinem damaligen Arbeitgeber und die waren kulant und das Verhältnis wurde trotz Krankheit ganz normal zum ende Juli gekündigt. Vielleicht mal beim Arbeitgeber nachfragen, vlt ist er auch kulant ?
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Patrick Fischer
(Admin) leider, wie immer, zu wenig Angaben;
Probezeit?
Fest oder temporär, etc...
Fr, 02/06/2017 - 14:20
Melina Wälle
Was für angaben fehlen?
Festanstellung und nicht mehr in der Probezeit allerdings nur 1 monat nach der Probezeit. Kündigung aus betriblichen gründen