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Wenn man Bussen vom Schwarzfahren hat und diese nicht bezahlen kann, muss man die absitzen oder nicht?
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Wenn man Bussen vom Schwarzfahren hat und diese nicht bezahlen kann, muss man die absitzen oder nicht?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Birgit Rechsteiner
man kann sicherlich eine Abzahlung mit dem Busbetreiber abmachen!
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Claudia Burkart
würde mich bei ihnen melden und die Situation erklären.
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Fabienne Huana Friedrich
Es geht nicht, ob man kann oder nicht, wir sitzen in der Runde und diskutieren das. Und wollen wissen wie es ist
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Timo Boehme
In jedem Fall besteht die Möglichkeit in der Schweiz eine Geldbusse auch im Gefängnis abzusitzen. Jedoch muss das Gefängnis wie ein Hotel bezahlt werden. Ist teurer als die Busse. Wird nur anders abgerechnet, da man im Augenblick dann kein Geld hat. Also bekommt man einen "schlechten Kredit" und muss ins Gefängnis eine Freiheitsstrafe absitzen.
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Gustl Stresemann
Und ist vorbestraft mit Eintrag!!!
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Tanja Friedauer
Muss man irgendwann absitzen
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Tanja Friedauer
Kollegen hatten das schon so viele bussen von schwarzfahren irgenwann musste er ein par stunden absitzen
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Tanja Friedauer
Ne min kolleg het müesse en tag in knast isch kein witz.! Chunt glaub if wohnsrt druff a bi en sinds immer me worde denn heter chenne wähle ez alles zahle oder 1-2 tag knast oder so.!
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Le Chiffre
Absitzen heißt nicht das es damit erledigt ist, auch der Staat kann rechnen, auch wenn man es nicht glauben kann.
Die Kosten werden sogar steigen, zu der Buse kommt auch noch die Kosten der Ordnungshaft. ?
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Carinè von Rivière
Ab einem Betrag von 300 kannst du sozial Stunden leisten, mindestens 8 Stunden pro Woche, oder In den Ferien. Zeit hast du zwei Jahre. Du kannst wünsche anbringen welche Institutionen zb. Brocki, Altenheim, Landschaftspflege...... Das ganze läuft über die Bewährung erkundige dich.
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Urs Frei
Ja die Bussen kann man absitzen! Die Schreibgeb.etc. muss man zahlen oder es gibt einr Lohnpfändung!
Fr, 02/06/2017 - 13:22
Daniela Schaffner
Ja es gibt ja eine anzeige und der strafbefehl gibt eine busse u d die gebühren die busse kann dann abgesessen werden