Wenn ich nach 6 Jahren auf Ende April kündige und immer meinen 13. Monatslohn bekommen hab (vertraglich)... bekomme ich jetzt Ende April den 13. anteilsmässig? Merci?

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Kommentare

Simone David

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Im Vertrag steht 13. Monatslohn. Ich denke dann haben sie keine Wahl und ich dürfte reklamieren?

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Birgit Rechsteiner

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hast du angst, du bekommst ihn nicht?

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Simone David

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Ja da meine Freundin vor mir ging und nix bekam. Sie war allerdings nur 1 Jahr angestellt.

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Birgit Rechsteiner

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naja, auch bei einem Jahr hat man (sofern im Vertrag) Anspruch drauf...
Falls das wahr ist - weshalb hat deine Freundin denn nix gesagt?

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Simone David

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Sie hatte etwas Probleme dort. Ich bin aber "im Guten" gegangen. Und mir würde das Geld fehlen. ?
Dann warte ich doch mal ab!
Vielen Dank!!

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Birgit Rechsteiner

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mach dir keine Gedanken - einfach so darf ein AG das nicht "wegbedingen".
Wenns vergessen geht, eine kurze Anfrage bei denen, die den Lohn machen und es wird gut kommen! 😊

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Stephan Busch

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Nicht rechtens , er muss adäquat den 13 auszahlen und das sogar bis zum Austritt muss alles gezahlt werden , da gibt es keine kann Bestimmung ist klar geregelt im gesetzt und am letzen Arbeitstag muss du Lohn und 13 Lohn ausbezahlt haben

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Valentin Vieli

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In der Schweiz herrscht Vertragsfreiheit (Art. 19 OR), weshalb der Inhalt des Arbeitsvertrages frei vereinbart werden kann. Es gibt daher keinen gesetzlichen Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Bei Ein- oder Austritt des Arbeitnehmers mitten im Jahr wird der 13. Monatslohn anteilsmässig gekürzt. Eine vertragliche Regelung ist dazu nicht notwendig.

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Alina Epp

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Wenn er im Arbeitsvertrag drinnsteht dann bekommst du den Anteil

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Dina Husic

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Mein mann wurde ende januar gekündigt. Hat den Anteil bekommen

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Markus Meyer

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wenn der 13. im Vertrag ist, dann ist dieser anteilmässig geschuldet. anders eine GRATIFIKATION ! nicht verwechseln!!!! Eine Grati(fikation) ist ähnlich einem Bonus

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Bea Küng

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Markus Meyer hat völlig recht. Grati und 13. ML sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
Der 13. ML ist anteilsmässig geschuldet. Normalerweise ist bei Austritt alles fällig, d.h. es sollte eine Lohn-Schlussrechnung gemacht werden - mit Abrechnung der noch vorhanden Mehr- oder Minusstunden, Feriensaldo und eben anteilsmässig 13. ML.

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Valentin Vieli

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Mit der Frage der Gratifikation beschäftigen sich die Arbeitsgerichte immer wieder. Auch wenn ein Bonus in den Vertragsgrundlagen klar als freiwillige Leistung im Sinne einer Gratifikation (Art. 322d OR) definiert wird, ist der Arbeitgeber nicht davor gefeit, dass der ­Bonus plötzlich doch zum Rechtsanspruch ­mutiert. Das Bundesgericht und mit ihm ein wesentlicher Teil der Literatur sehen nämlich in der regelmässigen, ununterbrochenen und vorbehaltlosen Ausrichtung eine stillschweigende Zusicherung des Arbeitgebers, dass er auch in der Zukunft einen Bonus auszahlen wird. Im Allgemeinen erachtet die Gerichtspraxis eine ununterbrochene und vorbehaltlose Zahlung während DREIER Jahre als anspruchsbegründend. Nach einer umstrittenen Rechtsauf­fassung gilt dies selbst dann, wenn die Gratifikation in wechselnder Höhe ausgerichtet wird, d.h. die wechselnde Höhe vermag das Ent­stehen des Rechtsanspruchs nicht zu ver­hindern. Allerdings besitzt der Arbeitgeber in diesem Fall aufgrund der Variation einen erheblichen ERMESSENSPIELRAUM bei der Festsetzung der Höhe. Für Laien nicht einfach zu verstehen. Bitte beachten: Bei Zivilklagen, und dazu gehört das Arbeitsrecht, ist immer zuerst eine Schlichtungsbehörde anzurufen (Friedensrichter).

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Robert Schweng

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Ja, Sie bekommen Ihn weiterhin anteilsmässig, wenn Sie Ihn min. 3x in Folge bekommen haben, geht man auch von einer Regelmässigkeit aus !

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Allma Kiki

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Bei Gratifikation aber nur wenn es immer der gleiche Betrag ist ?

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Bea Küng

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Normalerweise wird der anteilsmässige 13. ML mit der Lohn-Schlussabrechnung ebenfalls abgerechnet. Ev. wird der anteilsmässige 13. Monatslohn aber auch erst am ordentlichen Fälligkeitsdatum (z.B. Dezember) ausbezahlt ..... das wird dann aber für den ehemaligen Arbeitgeber etwas komplizierter (ev. Umzug, Bankkonto-Wechsel etc.). Also ich als Fachfrau Personal bevorzuge doch die sofortige Auszahlung mit der Schlussrechnung.

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Allma Kiki

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Der 13. Monatslohn ist geschuldet wenn er vereinbart wurde ... somit bekommst du pro Rata deinen 13. ausbezahlt normalerweise mit dem letzten Lohn.

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