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Wenn ich krankgeschrieben (angestellt seit mehr als einem Jahr) bin, im Stundenlohn und die KTG nach 14 Tagen zahlt, übernimmt der AG die ersten Tage oder kommt niemand für diese auf?
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Wenn ich krankgeschrieben (angestellt seit mehr als einem Jahr) bin, im Stundenlohn und die KTG nach 14 Tagen zahlt, übernimmt der AG die ersten Tage oder kommt niemand für diese auf?
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Kommentare
Do, 21/02/2019 - 15:34
Robert Schweng
Sybille Rellstab Wenn du gemäss OR angestellt bist kommt der Arbeitgeber auf, wenn es einen GAV gibt ist es dort geregelt.
Sybille Rellstab OR: berner zürcher oder basler skala, mindestens 3 wochen lohnfortzahlung (ohne krankentaggeldversicherung).
Birgit Rechsteiner ... und zwar sollte in der Woche etwas das bezahlt werden, was du durchschnittlich so in der Woche gearbeitet hast...
Also hast du fix 20 Stunden gearbeitet, sollte das bezahlt werden (allenfalls 80% davon)
Hast du mal 5 und mal 30 Stunden gearbeitet wird das auf einen Durchschnitt berechnet
Andreas Thanner Wenn eine KTG besteht muss der AG spätestens ab dem 4. Tag diejenige Leistung bezahlen, die die KTG Versicherung bezahlt. Somit meistens 80%. Tag 1-3 können nicht bezahlt werden, muss so jedoch im Arbeitsvertrag oder GAV erwähnt sein.