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wenn ich einer bekannten ihren wohnungsschlüsse zurückgebe und will dass sie mit ihrer unterschrift bestätigt dass sie den schlüssel zurückbekommen hat. was muss ich da alles auf den brief schreiben?
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wenn ich einer bekannten ihren wohnungsschlüsse zurückgebe und will dass sie mit ihrer unterschrift bestätigt dass sie den schlüssel zurückbekommen hat. was muss ich da alles auf den brief schreiben?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Robert Schweng
Hast Du denn auch unterschrieben, dass Du den Schlüssel bekommen hast?
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Esther Hemmi
nein hab ich nicht. aber sie erzählt jetzt schon überall rum dass ich ihr den schlüssel nicht geben will. darum will ich das für mich als sicherheit
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Manuel Schranz
Brauchst du nicht. Sie kann ja nichts beweisen. Schaden kanns natürlich nicht. Aber geh doch mit ein paar Zeugen zu ihr und gib ihr den Schlüssel, aber lass es nicht eskalieren ?
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Manuel Schranz
Und falls du es per Bestätigung erledigen willst: Schlüsselnummer etc. aufschreiben. Zurückgegeben am heutigen Datum durch dich und ihre Unterschrift
Fr, 02/06/2017 - 13:47
Manuel Schranz
Nur zur Vollständigkeit: den Schlüssel musst du ihr auch zurückgeben falls sie nicht unterschreiben will.