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Wenn ich in einem Geschäft arbeite, Festanstellung, und das Geschäft dann für 11 Monate schliesst, wegen Umbau, ich aber nachher wieder dort arbeiten kann, wie sieht es dann mit der Rechtslage aus? Bekommt man dann Hilfe vom Arbeitslosenamt, wenn man für diese Zwischenzeit nichts findet? Weil es wäre dramatisch, wenn ich nichts finden werde. Weiss das jemand?
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Wenn ich in einem Geschäft arbeite, Festanstellung, und das Geschäft dann für 11 Monate schliesst, wegen Umbau, ich aber nachher wieder dort arbeiten kann, wie sieht es dann mit der Rechtslage aus? Bekommt man dann Hilfe vom Arbeitslosenamt, wenn man für diese Zwischenzeit nichts findet? Weil es wäre dramatisch, wenn ich nichts finden werde. Weiss das jemand?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Pascal Heidelberger
Ja sollte gehen. Beginn wenn möglich 3 Monate vorher mit der Stellensuche und dokumentier diese (Wo, Wann & für was beworben), behalte Kopien der Korrespondenz und melde dich spätestens am 1. unbezahlten Tag an. Die Anzahl der verlangten Bewerbungen ist unterschiedlich, frag das bei dem für dich zuständigen RAV nach
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Bachmann-Heierli Tanja
Ja ich setzte ja alles daran, dass ich etwas finde als Übergangslösung. Schon viel im Vorraus. Aber ich arbeite eben nur Teilzeit, habe drei Kinder und denke, dass es schwierig sein könnte, befristet etwas zu finden. Deshalb mache ich mir grosse Sorgen jetzt schon...
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Pascal Heidelberger
Wenn du genug Beitragszeit (mind. 12 Monate in den letzten 24 Monaten einen AHV-pflichtigen Lohn gehabt) hast, Vermittlungsgfähig (kannst, willst & darfst arbeiten) bist und dem Arbeitsmarkt mindestens 3 Monate zur Verfügung stehst, sollte das kein Problem sein.