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Wenn ich als Angestellter ein Hobby habe bei dem ich Geld von einer Firma bekommen würde, müsste ich dann einen AHV Nachweis in irgendeiner Form erbringen? Geht es dabei um die AHV Nummer die ich auch als Angestellter habe oder ist das eine eigene Nummer?
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Wenn ich als Angestellter ein Hobby habe bei dem ich Geld von einer Firma bekommen würde, müsste ich dann einen AHV Nachweis in irgendeiner Form erbringen? Geht es dabei um die AHV Nummer die ich auch als Angestellter habe oder ist das eine eigene Nummer?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Sanja Piric-Calic
Es gibt nur eine ahv nummer pro person
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Timo Boehme
Was ist denn ein AHV-Nachweis? Der gehört scheinbar von jeder Firma zu prüfen, wenn sie jemandem beauftragt.
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Jérôme Bigler
Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO und ALV-Beiträge abzuziehen. Die Beiträge müssen jedoch nicht erhoben werden, wenn der Lohn 2300 Franken pro Jahr nicht übersteigt. Sonst kurz ein Telefon an die Ausgleichskasse machen. Steuern nicht vergessen und dabei auf die Progresion achten.
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Timo Boehme
Es ist so; mir wurde gesagt, ich dürfe kein Geld von einer Firma verlangen solange ich kein AHV Nachweis bringen könne. Jede Firma müsse in der Buchhaltung in der Lage sein von jedem Lieferanten einen AHV Nachweis einzusehen. Nun muss ich zugeben, dass ich nicht weiss was gemeint ist. Deshalb die Frage. Die 2300.-/J sind dabei unabhänig, das ist soweit schon klar.
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Monika de Miranda
Wenn Du (Privatperson oder Einzelfirma) Rechnung(en) an eine Firma stellst, aber nicht bei der Ausgleichskasse als selbständig gemeldet bist, läuft diese Firma Gefahr, dass sie die vollen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss (Vergütung an Dich entspricht dann dem Nettolohn). Deshalb verlangen sie den Nachweis, in dem die Ausgleichskasse bestätigt, dass Du als Selbständigerwerbender entsprechend die Sozialversicherungsbeiträge direkt abrechnest. Also Anmeldung als "Selbständigerwerbend im Nebenerwerb", dann bekommst Du auch eine Abrechnungsnummer, unter der Du registriert bist, die AHV-Beiträge werden provisorisch aufgrund Deiner Schätzung in Rechnung gestellt, definitive Höhe dieser Beiträge wird erst aufgrund der definitiven Steuerveranlagung bestimmt (Basis=Gewinn aus selbst. Nebenerwerb).
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Timo Boehme
Das hört sich genau danach an was gefragt wurde. Danke soweit! Wo muss ich mich nun melden? Irgendwie habe ich scheinbar noch nie mit dieser Instituation Kontakt gehabt.
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Monika de Miranda
Kanton SG:
https://www.svasg.ch/de/online-schalter/pdf/form_1010r.pdf
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Monika de Miranda
Mit dem Anmeldeformular kannst Du auch auf Deine Wohngemeinde, das Büro dort wär die "AHV-Zweigstelle"
Fr, 02/06/2017 - 13:19
Jérôme Bigler
Wie hoch ist den dein Umsatz voraussichtlich für 2017? Musst dann noch darauf achten ob du eine Betriebshaftpflicht brauchst....