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Wenn eine Firme jeweils im März Lohngespräche führt, ein Mitarbeiter jedoch inmitten des Jahres befördert wird (Sachbearbeiter-Teamleader-Abteilungsleiter Kaderfunktion) ist es erlaubt eine Lohnanpassung erst im März zu besprechen und aus zusprechen?
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Wenn eine Firme jeweils im März Lohngespräche führt, ein Mitarbeiter jedoch inmitten des Jahres befördert wird (Sachbearbeiter-Teamleader-Abteilungsleiter Kaderfunktion) ist es erlaubt eine Lohnanpassung erst im März zu besprechen und aus zusprechen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:44
Carolin Metzler
Ja - es gibt ja keine gesetzliche Verpflichtung mit einer Beförderung den Lohn anzupassen
Fr, 02/06/2017 - 14:44
Josy Schimke
Ja. Liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Grundsätzlich ist er nicht verpflichet eine Anpassung vorzunehmen. Das Wann ist ebenso eine Ermessensfrage.