Wenn eine Betreibung versucht wurde aber nach Rechtsöffnung abgelehnt wurde. Darf sie dann im Auszug stehen ?

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Kommentare

Ciara Gomez

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Betreibung versucht aber abgelehnt, da würde ich sagen Nein.
Steht Sie denn im Auszug??? 🤔🤔🤔

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Tan Ja Eva

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Ja

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Ciara Gomez

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Dann musst Du warscheinlich mit einer negativen Feststellungklage dagegen vorgehen um sie löschen zu lassen. 😎😎😎
http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/Zu-Unrecht-betr...

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Tan Ja Eva

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Oje

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Tan Ja Eva

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Danke

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Tan Ja Eva

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Aber wenn gar nie eine Schuld bestand
Und das Gerichtlich geklärt wurde.

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Ciara Gomez

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Der Gläubiger kann ja u.U. auch dagegen vorgehen und einen Rechtsvorschlag beseitigen lassen.
Frag mal auf dem Bezirksgericht oder Friedensrichteramt, je nachdem wo das Gericht war.
Am besten ist immer mit dem Gläubiger direkt zu reden. 😎😎😎

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Tan Ja Eva

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Welcher Gläubiger ? Ich hatte krine Dchuld bei dem. Deshalb machte ich Rechtsvorschlag danach gabs Gericht und ich unschuldig ohne Schuld en .....

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Tan Ja Eva

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Bedeutet ich kann gegen Jeden eine Betreibung machen einfach so.
Die haben dann 5 Jahre einen Eintrag

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Eveline Gutmann

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genau so ist es

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Robert Schweng

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Evtl. ist es ja nur ein Missverständnis. Fragen Sie doch mal am zuständigen Gericht nach, wie von Ciara Gomez vorgeschlagen.
Weiter unten ist noch ein Beitrag in dem es um die Löschung einer Betreibung geht. Viel Glück! 😉

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