Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
wenn ein paar in einem konkubinat lebt, ohne vertrag. der eine im ausland in den ferien verstirbt.aber der partner in dem moment in der CH ist.Dürfen die Kinder des Verstorbenen von seinem haus ,eigentum des verstorbenen entwerten noch bevor klar ist wie er gestorben ist und die gemeinde, evt.polizei weiß ich nicht informiert wurde?. Müsste keine bestanz aufnahme gemacht werden? auch wegen dem erbrecht der kinder?.bitte um infos.danke. muss der hinterbliebene partner auf was achten?
Bewertung:
(1 Stimme)
wenn ein paar in einem konkubinat lebt, ohne vertrag. der eine im ausland in den ferien verstirbt.aber der partner in dem moment in der CH ist.Dürfen die Kinder des Verstorbenen von seinem haus ,eigentum des verstorbenen entwerten noch bevor klar ist wie er gestorben ist und die gemeinde, evt.polizei weiß ich nicht informiert wurde?. Müsste keine bestanz aufnahme gemacht werden? auch wegen dem erbrecht der kinder?.bitte um infos.danke. muss der hinterbliebene partner auf was achten?
Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mi, 13/12/2017 - 12:22
D'Armiento Michelle
Also 2007 als mein vater starb war so. Wird was aus seinem.besitz entwendet wird somit automatisch das erbe angetreten. Wir durften aber kleidung fotos.. Also wirklich private sachen holen. Und auch die dokumente wegen finazen etc. Damit wir einen überblick bekamen. Aber tv alles geräte einrichtunegn etc nicht. Meine elfern warwn aber geschieden und meinvater alleine. Denke abed das es bei deinem fall gleich gehandhabt wird...
Mi, 13/12/2017 - 13:16
Andreas Georg
Ein Konkubinat ohne Vertrag heisst auch, dass der hinterbliebene Partner keinen Anspruch auf ein Erbe hat. Trotzdem duerfen Kinder nicht einfach Gegenstaense aneignen. Ein volles erbrechtliches Verfahren mit Inventaraufnahme und Schaetzung der Vermoegenswerte und Schulden ist wichtig. Es vermeidet auch Konflikte.
Mi, 13/12/2017 - 13:49
Elif Boy-Gökce
ich habe Fotos gemacht von allem was im Haus noch ist. um zu vermeiden das die hinterblieben was in der hand hat um nicht beschuldigt zu werden. da die Kinder schon einiges geholt haben.die Hinterbliebene will auch nichts vom Erben. aber die Angst das entwertete auf die Hinterbliebene zu schieben ist bei ihr gross. das Haus gehört auch ihrem verstorbenen Partner.wie lange hat sie rechtlich Zeit um auszuziehen? Weiß das jemand?
Mi, 13/12/2017 - 14:06
Andreas Georg
Wie es mit einem Auszug ist, weiss ich nicht. Am besten fragst Du beim Mieterverband oder beim Hauseigentuemerverband an. Zu den eigenen Gegenstanden: Hat die Hinterbliebene irgend ein Inventar oder Kaufbelege oder so. Mein Vorschlag: Sie sucht moeglichst schnell eine Wohnung und zieht aus. Beim Auszug ist mindedtens einer der Kinder dabei. Nachher duerfen dann die Kinder selber um das Erbe streiten. Wenn sie schon jetzt Sachen aus der Wohnung holen, wird das haesslich.
Mi, 13/12/2017 - 14:28
Walter Büchi
nein, dürfen sie nicht.
das erbschaftsamt kann da genauer auskunft geben.
der/die anfordernden erben zahlen das öffentliche Inventar (unabhängig der erbmasse).
in baselland kostet das 1500.- vorgängig und dann nochmals ca 400.- für schuldenrufe im amtsblatt etc.
je nach aufwand variiert es.
aber ohne anwalt wird das schwierig.
so können z.b: immobilien im ausland können noch "vergessen" gehen.