Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Weiss jemand ob das geregelt ist: wenn der vermieter die Wohnung kündigt (unter Berücksichtigung der 3 Monate), weil er das Haus komplett sanieren will - dann kann man ja logischere keinen nachmieter stellen. Wenn man dann einen Monat früher auszieht - muss man den letzten Monat noch Miete zahlen? Ich finde nein, aber finde die Grundlage nicht ?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Weiss jemand ob das geregelt ist: wenn der vermieter die Wohnung kündigt (unter Berücksichtigung der 3 Monate), weil er das Haus komplett sanieren will - dann kann man ja logischere keinen nachmieter stellen. Wenn man dann einen Monat früher auszieht - muss man den letzten Monat noch Miete zahlen? Ich finde nein, aber finde die Grundlage nicht ?
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:09
David Romeo
Rechtlich hast du da keine Handhabe. Irgendwie muss der Vermieter ja seine Fixkosten auch decken, wenn es eine Privatperson ist ohne grosses Budget hat er ja durch die Sanierung schon ein grosses Loch in der Kasse. Deshalb einfach mal mit ihm sprechen.
Fr, 02/06/2017 - 13:09
David Romeo
Angelina Milenina man muss immer beide Seiten verstehen ... ich will damit nur sagen das nicht alle Vermieter in Geld schwimmen, die Fristen sind zum Schutz von beiden Parteien, in diesem Fall halt zu Gunsten des Vermieters. Bedenke das Vermieter im Falle einer Kündigung auf einen ordentlichen Kündigungtermin je nach dem auch hohe Risiken tragen, Steuern und Hypozins muss er auch bezahlen wenn wenn die Wohnung leer steht. Einen Monat später einziehen kannst du nicht? Evtl. kommt er dir auch mit der Hälfte entgegen, dann hättest du 14 Tage Zeit zum Umziehen. Evtl. ist er sogar froh wenn du früher gehst weil er dann früher anfangen kann zu sanieren. Einfach bitte immer erst das Gespräch suchen.
Fr, 02/06/2017 - 13:09
Andre Böttcher
Ja muss man.
Fr, 02/06/2017 - 13:09
Annina West
wir haben die sanierung allerdings bereits 6 monate früher bekanntgemacht, damit die mieter genug zeit hatten, sich eine neue bleibe zu suchen! in der schweiz hätten sie sich eine fristerstreckung erkämpfen können, hätten wirs erst 3 monate davor gemacht
Fr, 02/06/2017 - 13:09
Angelina Milenina
Meine Überlegung ist nur die: Wenn ich vorzeitig aus der Wohnung raus will, kann der Vermieter ja nichts dafür und ist deshalb durch Gesetz geschützt - Nachmieter stellen oder weiterhin Miete bezahlen.
Wenn der Vermieter mich raus haben will - wer schützt mich? Ich meine, ja die Mietdauer wäre bis Januar aber es steht heutzutage in den Sternen, wann eine Wohnung frei ist und ob man sie überhaupt bekommt. also geht man kein Risiko ein und bezieht eine neue Wohnung mit der Gefahr, zwei Monatszinse zu zahlen.
Das mit dem Goodwill des Vermieters habe ich mir aber schon gedacht. Danke für die Antworten 😊