Weiss jemand Bescheid? Mein Patenkind ist seit einer Woche im Praktikum als Tierpflegerin. Nun hat heute die chefin den neuen arbeitsplan für die kommende Woche gegeben.
Nun ist es so das mein Patenkind 15 Jahre alt nächste Woche samstag und Sonntag arbeiten muss. Ist dies in diesem Alter erlaubt?

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Kommentare

Robert Schweng

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Andreas Thanner Samstagsarbeit ist in allen Berufen schweizweit ohne Einschränkung oder besondere Bewilligung erlaubt. Der Samstag ist ein ganz normaler Arbeitstag wie der Montag und der Mittwoch. Nur für Sonntage und Feiertage gelten spezielle Vorschriften.
Die Frage, ob Ihr Patenkind an einem Samstag arbeiten darf/muss kann somit mit ja beantwortet werden.
Am Sonntag darf das Kind unter 18 Jahren grundsätzlich NICHT arbeiten. Ausnahmen gibt es in diversen Berufen in VERBINDUNG mit einem Lehrvertrag. Ein Praktikum ist KEINE Lehre. Deshalb ist Sonntagsarbeit für Ihr Patenkind verboten.

Corinne Ryter Altenburger Andreas Thanner danke vielmal

Andreas Thanner Corinne Ryter Altenburger theoretisch müsste der Betrieb eine Bewilligung für Ihr Patenkind einholen. Dann wäre es möglich. Lesen Sie mal den Link von Frau Mirjam Locher-Heuberger. Ich nehme nicht an, dass eine solche Bewilligung vorliegt.

Patrick Küffer Tierpfleger gillt als Ausnahme vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20110140/index.html

Patrick Küffer Trotzdem erst ab 16 Jahren und wie von Andreas Thanner bereits geschrieben nur für Lernende.

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