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Weiß zufällig jemand was die Aussage " Verurteilung aus 1. Instanz " bedeutet ?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
(Admin) Im Schweizer Rechtssystem gibt es verschiedene Instanzen, die nacheinander durchlaufen werden können. D.h. ein Urteil eines Gerichtes oder der Entscheid einer Behörde, mit dem man nicht einverstanden ist, kann an die nächste höhere Instanz weitergezogen werden, je nachdem bis vor Bundesgericht. Dabei kommt es natürlich immer darauf an, um was für ein Verfahren es sich handelt (Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren). Ausserdem regeln z.B. die Kantone, welches Gericht auf Kantonsebene jeweils als nächste Instanz zuständig ist. Welche Instanz also wann, wo und wie zuständig ist, ist somit von Fall zu Fall unterschiedlich.
Für eine genauere Beurteilung, was die Aussage "Verurteilung aus 1. Instanz" in deinem Fall ganz genau bedeutet, bräuchte man also noch zusätzliche Informationen!