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Wegen diesem abgeschossenen Schwan im Kanton Thurgau: Es war tatsächlich verboten, da Schwäne nicht jagdbar sind (in Art. 5 JSG nicht aufgeführt) und mit einem Pfeil darf man ohnehin nicht jagen (Art. 2 Abs. 1 lit. g JSV).
Dabei ist mir aufgefallen, dass man verwilderte Hauskatzen das ganze Jahr durch jagen darf. Ist dem wirklich so?
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Wegen diesem abgeschossenen Schwan im Kanton Thurgau: Es war tatsächlich verboten, da Schwäne nicht jagdbar sind (in Art. 5 JSG nicht aufgeführt) und mit einem Pfeil darf man ohnehin nicht jagen (Art. 2 Abs. 1 lit. g JSV).
Dabei ist mir aufgefallen, dass man verwilderte Hauskatzen das ganze Jahr durch jagen darf. Ist dem wirklich so?
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Kommentare
Fr, 01/06/2018 - 16:53
Robert Schweng
Markus Eggenberger das mit den katzen ist mir nicht bekannt! das jagen mit pfeilen verboten ist war mir klar!
Robert Schweng Um eine Hauskatze zu jagen müsste man zunächst mal das Haus betreten und das wäre Hausfriedensbruch.
Ich denke der Schlüssel liegt wohl bei "verwildwert" und da könnten solche Massnahmen evtl. nötig sein? 😉
Birgit Rechsteiner ich bin der Meinung, auf Herrenlose Katzen darf man schiessen (als Jäger natürlich) - nur, fragt man da vorher, ob sie wem gehört? Weil Katzen haben bekanntlich ja eh keine Besitzer - sondern nur Diener...
http://www.tierwelt.ch/?rub=4485&id=35263
Sybille Rellstab Jäger und Wildhüter dürfen verwilderte Katzen schiessen, ist so viel ich weiss kantonal geregelt.