Was passiert mit mine minusstunde wenn ich künde? Bin im monetslohn agstellt 50% im summer hemer immer zwenig arbet gha und drum immer früener hai chöne/müese go. Jetzt hani 25 minusstunde und 1 monet kündigungsfrist

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Kommentare

Beat Ketterer

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Denke es wird lohnabzug oder ferientage abgezogen

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Daniel Corluka

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Wenn vom betrieb verursacht den mue es vom betrieb übernoh werde

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Rene Loosli

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Nichts ist nicht dein problem wenn die Firma zuwenig arbeit hat !!

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Daniel Corluka

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Ich kenne es von meiner seite.. bei mir war es noch so das ich gekündigt habe.. die knapp 40h minus konte ich dokumentiert vorzeigen das es durch den betrieb verschuldet gewesen ist. Und so wurde auch ohne diskusion dies übernommen.

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Natascha Kreuz-Schaffner

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wenn di chef dich heigschickt het und weg dem zweni hesch kah denn dörfe sie nüt abzieh. ha sgliche kah u null abzüg.

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Monique Schmidli-Rieder

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Richtig, wenn din Arbeitgeber dir nid dini Stunde chan büüte wo vertraglich veribart worde isch, den isch es nöd dies Problem

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Andrea Sigrist-Wyss

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Er seit eifach i chan ja a de andere täg schaffe woni normal frei han und so mis minus wieder weg mache. Nur den bruchi 2 tag meh kinderbetreuig und die isch au nid gratis

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Daniel Corluka

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Also kenne mi ned 100% us.. aber du hesch en 50% vertrag also kasch au nu 50%schaffe und ned 70

Wennt en rechtsschutz hesch frog dete eifach noh um en rotschlag

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Sandra Heinrich

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Wenn du eine Lösung gefunden hast wäre es schön wenn du mir Bescheid geben würdest ich habe gerade das selbe Problem ...

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Manuela Klaus

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Nein ,das dürfen sie weder vom lohn noch von den ferientagen abzhiehen. Wenn die minusstunden vom arbeitgeber verursacht werden, ist das nicht den problem. Anders wäre es, senn du sie selber verursacht hättest. Steht im OR. Suche dir nachher den artikel (sollte 324 sein, wenns mir recht ist)
Du bist nichtmal für eine nachleistung verpflichtet, heisst, du musst sie q auch nicht abarbeiten.

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Manuela Klaus

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Andrea Sigrist-Wyss

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Super. Danke

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Beat Weissen

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Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass zeitnah deponiert wird (z. B. sofort dann, wenn sie im Monatsauszug/Lohnabrechnung ersichtlich sind), dass man die Minusstunden nicht akzeptiert. Am besten schriftlich (aus Beweisgründen).

Ansonsten geht u. U. ein Gericht von einem stillschweigenden Einverständnis des AN aus (gab schon diesbezügliche Urteile, v. a. dann, wenn man den Annahmeverzug des AG nicht mehr beweisen kann).

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