Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Was kann ich tun, wenn mein Ex-Ehemann, dem gemeinsamen Sohn (2 1/2 jahre) und mir jeden Monat 200.- zu wenig zahlt als im Scheidungsurteil vereinbart wurde.
Gibts eine Möglichkeit dies ohne Anwalt zu klären, da ich das Geld für einen Anwalt nicht habe?
Er sagt ich soll mehr Arbeiten gehen, wenn ich mehr Geld will.
Ich arbeite 2 Tage/Woche und die restlichen Tage "betreue" ich unser Kind.
Mit Lohn und Alimenten haben der kleine und ich momentan nur etwa 2900.-chf im Monat zur Verfügung.
Kann uns irgendjemand helfen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Was kann ich tun, wenn mein Ex-Ehemann, dem gemeinsamen Sohn (2 1/2 jahre) und mir jeden Monat 200.- zu wenig zahlt als im Scheidungsurteil vereinbart wurde.
Gibts eine Möglichkeit dies ohne Anwalt zu klären, da ich das Geld für einen Anwalt nicht habe?
Er sagt ich soll mehr Arbeiten gehen, wenn ich mehr Geld will.
Ich arbeite 2 Tage/Woche und die restlichen Tage "betreue" ich unser Kind.
Mit Lohn und Alimenten haben der kleine und ich momentan nur etwa 2900.-chf im Monat zur Verfügung.
Kann uns irgendjemand helfen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 5
Archiv
- Oktober 2016 (195)
- November 2016 (172)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (112)
- Februar 2017 (75)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Marko Makii Djokic
Wenn im Scheidungsurteil der Betrag X festgeschrieben steht, kann der Ehemann nicht einfach so 200.- CHF weniger zahlen, weil es ihm nicht passt. Hier empfiehlt es sich schriftlich per Einschreiben zu mahnen und eine angemessene Frist zu setzen. Anschliessend, sofern der Ex nicht einsichtig ist, wäre meiner Meinung nach die einzig sinnvolle Möglichkeit eine Betreibung einzuleiten.
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Sabine Werner
Das mit dem Einschreiben ist auch meine momentane Idee.
Werde ich dann wohl wirklich machen müssen.
Vielen Dank
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Marko Makii Djokic
Ja, sollte sich dies in Zukunft nicht ändern, gibt es auch noch die Möglichkeit, dass man sich das Geld vom zuständigen Amt (glaube Sozialamt) monatlich bevorschussen lässt und dieses dann das Geld beim Ex einfordern. Da müsstest du dich mal genau informieren, wie das genau abläuft und was für Voraussetzungen gegeben sein müssen. Das Amt gibt dir dabei sicher gerne Auskunft. Hoffe konnte dir ein wenig weiterhelfen. 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Marion Schweizer
die alimente werden nicht vom sozamt sondern vom oberamt bevorschusst. du musst dich beim kantonalen oberamt melden.
drück dir die daumen!
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Andreas Michel
Du benötigst keinen anwalt um zu deinem recht zu kommen. Da du ein rechtsgültiges scheidungsurteil hast, kannst du auf den ausstand klagen ohne kostenfolge für dich. Normalerweise geht es zuerst vor die schlichtungsstelle, wenn da keine einigung erzielt werden kann, so wird eine klagebewilligung ausgestellt und du kannst dein geld per gericht einfordern.
Der andere weg ist ein einschreiben mit einem ultimatum bis wann der ausstand bezahlt werden muss mit androhung von rechtlichen schritten bei nichtbezahlung. Dann kannst du entweder klagen oder betreiben! Alimentenbevorschussung wird wohl nicht gehen!
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Katinka Schindelmeiser-Neuburger
Geh zum Alimenten-Inkasso deiner Gemeinde. Die machen das alles für dich. Ist ganz einfach und du regst dich nicht weiter auf.
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Katinka Schindelmeiser-Neuburger
Sabine Werner Hier in Winti ist das im Departement für Jugend und Bildung angegliedert. Such mal nach Alimenten-Inkasso mit deiner Gemeinde. Das findest du leicht. Anrufen, Termin ausmachen, Urteil mitbringen, Vollmacht unterschreiben und den Rest macht die Sachbearbeiterin. Die spricht erst mit deinem Ex, mahnt schriftlich und dann geht das seinen Weg. Ist wirklich einfach und alle waren sehr nett. Bei mir haben sie auch die Klage für die Lohnpfändung durchgeführt.
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Romana Vukovic
Alimentenbevorschussung melden die helfen. Schreiben ihn an und können sogar ne Betreibung veranlassen. Übrigens auch rückwirkend holen sie das fehlende Geld.
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Bennett Karin
Alimentenbevorschussung geht nur für kinderalimente und auch nur bis zu einem gewissen Betrag
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Bennett Karin
Du kannst ihn selber betreiben und auf das Gerichtsurteil verweisen..... Du wirst recht bekommen so oder so........ Du könntest auch eine lohnpfändung durchsetzen
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Carmen Bordogna Haenle
https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index/beratung/finanzleistungen/alime...
Fr, 02/06/2017 - 13:18
Nicole Schmidlin-Scheidegger
Alimente für das kind kann über die alimentenbevorschussung gehen, frauenalimente muss man betreiben...