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Was kann ich rechtilich unternehmen, wen ich von meinem Ex den haustürschlüssel nicht zurückbekomme?
Er weigert sich.
Im vertrag stehe nur ich und die wohnung gehört mir.
Er ist schon länger weg über monate.
Aber gibt mir einfach den schlüssel nicht zurück.
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Was kann ich rechtilich unternehmen, wen ich von meinem Ex den haustürschlüssel nicht zurückbekomme?
Er weigert sich.
Im vertrag stehe nur ich und die wohnung gehört mir.
Er ist schon länger weg über monate.
Aber gibt mir einfach den schlüssel nicht zurück.
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Kommentare
So, 20/10/2019 - 20:59
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Jolanda Joly De Simone
Sie waren aber wirklich verheiratet, ja?
Jolanda Joly De Simone Sind immernoch verheiratet. Jedoch nun in definitiver trennung.
Mirjam Locher-Heuberger Dann würde ich Ihnen vorschlagen, zur Klärung dieser Sache unverzüglich das Eheschutzverfahren einzuleiten.
Jolanda Joly De Simone Ist schon eingeleitet
Mirjam Locher-Heuberger Achtung die rechtlichen Aspekte der "Familienwohnung" sind ziemlich komplex. Daher empfehle ich Ihnen wirklich, vor weiteren Schritten das Eheschutzverfahren abzuwarten.
Lesen Sie hierzu nach:
https://www.weka.ch/themen/recht/scheidungs-und-erbrecht/ehe-partnerscha...