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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Dominik Schenkel
Das man den Führerausweis mindestens 3 monate sbgeben muss. Strafmass gegen oben offen...
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Walter Büchi
es wird auch mit einbezogen was in den letzten 5 jahren vorgefallen ist:
keine oder nur wegen leichter widerhandlung = 3 monate
ein entzug wegen mittelschwerer widerhandlung = 6 monate
ein entzug wegen schwerer widerhandlung oder zwei entzüge wegen mittelschwerer widerhandlungen = 12 monate
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/massnahmen...