Was hat man juristisch zu erwarten, wenn man durch das posten eines Bildes im Internet Urheberrechte beschneidet, aus dem Ausland deswegen abgemahnt wird und der Abmahner vermutlich den Rechtsweg der Schweiz beschreiten will?

Läuft das über das Strafgesetzbuch oder über das Zivilgesetzbuch? Gibt das einen Eintrag in Strafregister? Eine Straftat oder ein Vergehen?

Ich habe mir auf dem Gebiet einen guten Schweizer Anwalt genommen und wir lassen es darauf ankommen.

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Kommentare

Robert Schweng

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Robert SchwengDa sie bereits einen Anwalt haben und wir die Schreben nicht kennen, wenden Sie sich am besten an ihren Anwalt. Dankeschön! 😉

Walter Büchi urheberrechtsverletzungen sind im urheberrechtsgesetz (urg, sr 231.1) geregelt.
die zivilrechtlichen folgen werden in art. 61-66a und die strafrechtlichen in art. 67-73 euggvo behandelt.

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