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Was gelten für Zahlungsfristen wenn weder etwas abgemacht ist, noch etwas in den AGBs ist?
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Was gelten für Zahlungsfristen wenn weder etwas abgemacht ist, noch etwas in den AGBs ist?
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Kommentare
So, 11/02/2018 - 15:39
Diego Martins
Fehlt eine vertragliche Zahlungsfrist, gilt die übliche Zahlungsfriste in der Schweiz (30 Tage).
So, 11/02/2018 - 17:07
Walter Büchi
grundsätzlich kann wenn nichts anderes abgemacht wurde, die zahlung per sofort gefordert werden.
beim kauf nach art. 184 abs. 2 or
"Sofern nicht Vereinbarung oder Übung entgegenstehen, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Leistungen gleichzeitig - Zug um Zug - zu erfüllen."
und allgemeinen nach art. 75 or
"Ist die Zeit der Erfüllung weder durch Vertrag noch durch die Natur des Rechtsverhältnisses bestimmt, so kann die Erfüllung sogleich geleistet und gefordert werden."