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was denkt ich, wieviele zuegeltage kann man beim arbeitsgeber angeben pro jahr? es ist folgendermassen. Wir wohnen in einem haus, da ist nun der Hausschwamm im Boden drin, nun müssen wir da raus, also wir müssen da ausziehen und müssen das haus sanieren lassen, dass dauert ca 3 Monate. In diesen 3 Monaten werden wir in einer Wohnung leben und dann müssen wir wieder zurück ziehen. Denkt Ihr, dass mein Mann 2 Zügeltage angeben kann oder gar keinen vielleicht? bin mir gerade so unschlüssig, was richtig wäre.
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was denkt ich, wieviele zuegeltage kann man beim arbeitsgeber angeben pro jahr? es ist folgendermassen. Wir wohnen in einem haus, da ist nun der Hausschwamm im Boden drin, nun müssen wir da raus, also wir müssen da ausziehen und müssen das haus sanieren lassen, dass dauert ca 3 Monate. In diesen 3 Monaten werden wir in einer Wohnung leben und dann müssen wir wieder zurück ziehen. Denkt Ihr, dass mein Mann 2 Zügeltage angeben kann oder gar keinen vielleicht? bin mir gerade so unschlüssig, was richtig wäre.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Carolin Metzler
(Admin) es chunnt uf d'reglige vom arbeitgeber ah, da du kei gsetzliche aaspruch uf zügeltäg hesch. Es sei denn, es isch im GAV oder so gregelt - ich würd mit em Arbeitgeber rede und fräge
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Claudia Wild
Ich würde einfach mal mit dem Arbeitgeber das Gespräch suchen. Meine Einschätzung ist dass er auf Kulanz des Arbeitgebers angewiesen ist, da der eigentliche Wohnort nicht gewechselt wird.
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Brigitte Susanne Gurtner
Rede hilft immer...
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Rebekka von Niederhäusern
Du züglisch ja nid würklech. Isch ja ufgrund vom schade. Frag dich di ag grad direkt.