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Wad halt et Ihr von diesem Vertrag, spez das klein geschriebene? Hätte gerne etliche Meinungen. Der Vertrag ist von einem Freund, der zurück retten will vom Vertrag. Was muss er einstecken von seinen 1000.- Anzahlung ?
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Wad halt et Ihr von diesem Vertrag, spez das klein geschriebene? Hätte gerne etliche Meinungen. Der Vertrag ist von einem Freund, der zurück retten will vom Vertrag. Was muss er einstecken von seinen 1000.- Anzahlung ?

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Kommentare
Do, 14/06/2018 - 20:02
Robert Schweng
Romano Franzoni Glaub kein einziger seriöse Händler würde eine Auto mit solch einem Vertrag verkaufen
Bruno Stoller Mein Freund wäre der Käufer
Roman Richle Bruno Stoller warum untrschreibt denn dein freund einen so seltsamen Vertrag ??? und warum will er jetzt zurücktreten ???
Bruno Stoller Roman Richle Weil Ihm das Auto auf Mittwoch versprochen wurde. Da er am Freitag nach Italien wollte.
Roman Richle Bruno Stoller warum untrschreibt denn dein freund einen so seltsamen Vertrag ??? und warum will er jetzt zurücktreten ???
Roman Richle Der Garagist gibt deutlich den Tarif bekannt (im Kleingedruckten...) gibt es einen trifftigen Grund, weshalb der Käufer vom Vertrag zurücktreten will ? ...Wenn nicht, dann denke ich, dass die Anzahlung verloren ist 😥 , auf jeden Fall wird der Garagist kaum freiwillig etwas zurückzahlen, wenn er schon so ausführlich seine "Konditionen" im Vertrag festschreibt...
Rolf Stüssi Hier steht zwar keine konkrete Rechtsfrage. Nach Vertrag und dem Kleingedruckten ist es zu empfehlen, den Vertrag in Bezug auf Lieferdatum einzuhalten und das Fahrzeug übernehmen.
Ein Vertragsrücktritt scheint wohl nur möglich zu sein, wenn der Vertrag als ganzes nichtig oder ungültig ist, d.h. der Käufer bevormundet oder minderjährig ist oder das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug oder Kilometerstand manipuliert oder absichtlich massive Mängel verschwiegen wurde.
Hier ganz klar, Vertrag einhalten und das Auto bezahlen und schlimmstenfalls weiterverkaufen oder bei Nichterfüllung die 15% Konventionalstrafe zahlen.
Denke auf Kulanz, Nachsicht kann man nach diesem Vertrag nicht hoffen.
Birgit Rechsteiner Da es, wie ich schon mal geschrieben habe, in der Schweiz kein Rücktrittsrecht von einem Vertrag gibt, sollte "dein Freund" den Vertrag erfüllen, das Auto übernehmen und Bar bezahlen.
Rolf Stüssi Richtig:
Es gibt kein Rücktrittsrecht bei solchen Kaufverträgen
(nur bei Haustürgeschäften).
Grundsätzlich ist es jedoch möglich fast aus einem Vertrag herauszukommen, wenn sich beide Parteien einig sind oder eine Frage des Preises.
Birgit Rechsteiner Ja. Das stimmt.
Nur scheint mir nach diesen Vertragsklauseln, und auch wenn ich die Branche ansehe die Möglichkeit eines Rücktritts ohne finanzielle Einbusse kaum möglich.