Würde sehr gerne mal einen hypothesischen Fall diskutieren:

Autofahrer rast mit seinem geleasten Fiat-Punto durch eine 30er-Zone und wird erwischt. Nebst dem glasklaren Führerausweis-Entzug, der hohen zu erwartenden Busse (ev. Gefängnis) etc., was sind mögliche Folgen.

Wird das Fahrzeug beschlagnahmt ? Kann man das überhaupt ?
Was sind die Folgen a) für den Fahrer und b) für die Leasingfirma ?

Bin sehr gespannt.

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Kommentare

Robert Schweng

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Tobias Protzel Ich denke ausserordentliche Kündigung und Veräusserung des Leasingfahrzeuges. Die Differenz zwischen Fahrzeug- und Buchwert wird dem Leasingnehmer dann in Rechnung gestellt

Markus Meyer aber von wem wird gekündigt ? wird das auto beschlagnahmt hat die leasingfirma ja gar keinen zugang mer dazu....

Melii Schaurhofer Markus Meyer ich nehme mal an dann wird wohl einfach der offene betrag sofort fällig.. lese gerne mit

Syl Sulimani Das Auto wird als „Tatwaffe“ angesehen und wird daher beschlagnahmt egal wem es gehört. Man kann natürlich das Auto wie gewohnt weiter zahlen am schluss denn Restwert bezahlen und das Auto ist dann bezahlt.

Markus Meyer ok....was aber, wen der Täter einsitzt und seine Rate eben nicht bezahlt. Da das Auto beschlagnahmt ist, kann die leasingfirma ja gar nie darauf zugreifen.
eine beschlagnahme als Tatwaffe ist mir klar......wen das Auto tatsächlich dem Täter gehört.....aber ist es dritt-eigentum...was dann

Syl Sulimani Zur 1. Fragen kann ich dir die Frage auch nicht ganz beantworten. Zur 2. Fragen. Du musst dir das so vorstellen Täter A nimmt von seinem Kollegen oder sonst irgendjemanden eine Waffe und erschiesst jemand. Die Waffe wird beschlagnahmt weil es zu Beweiszwecken dient. Das gleiche gilt auch beim diesen Delikt auch wenn der Vergleich ein bisschen zu krass ist.

Lara von Gotham Einfach im Astra nachlesen ?

Martin Kaiser Ob ein Auto eingezogen wird, entscheidet keine Verwaltungsbehörde (auch das Astra nicht). Dieser Entscheid obliegt alleine

Birgit Rechsteiner nach meiner Meinung:
a) der Fahrer schuldet der Leasingfirma die Restschuld des Wagens und die Aufwendungen und weiteren Verluste der Leasingfirma
b) die Leasingfirma bekommt das Auto und darf (wie oben gesagt) die Handlingsgebühr dem Schuldner weiter belasten...
Problematik - der wird das Geld nicht haben, nie zahlen können. Ob die Leasingfirma dann wirklich Zugang zu dem Auto bekommt (Beschlagnahmt ist das Eine - eine Herausgabe dürfte dann ja erst nach effektivem Abschluss (inkl. Einsprachefristen) geschehen - und ob das Auto dann noch "gewollt" wird ist die andere Frage!
Auch Problematik - wenn das Auto jemand anderem gehört, der hat auf dem Zivilrechtlichen Weg auch kaum die Chance,

Robert Schweng Markus Meyer. Da ihr Beitrag schon geschlossen wurde:
Herr Walter Büchi hat mich gebeten Ihnen folgenden BGE zu posten:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/140516_1B_406-2013.html
Vielen Dank Herr Büchi! ❤️

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