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Wäre sehr froh um kompetente Auskunft!
Da die betreffende Person für 3 bis 4 Monate berufsbedingt ein Erwerbseinkommen unter dem Existenzminimum erzielt, wurde Sozialhilfe beantragt. In einer Verfügung wurde beschlossen, dass die Wohnung auf den nächsten kündbaren Termin gekündigt werden muss, da die Miete Fr. 600.—über dem anerkannten Budget für Sozialhilfebezüger liegt. (Anerkannter Betrag für eine Person Brutto Fr 690.--). Ist das denn Zulässig??? Muss die Wohnung gekündigt werden bevor für eine neue der Vertrag steht??? Was wenn die neue Wohnung zum Beispiel erst in 4 oder 5 Monate später bezugsbereit ist oder im schlimmsten Falle aus welchen Gründen auch immer keine Wohnung in diesem Bereich gefunden wird, zudem - man muss die Wohnung ja dann erst auch mal bekommen!!
Wortlaut der gesetzlichen Vorgabe: Zieht die unterstütze Person nicht im nächstmöglichen Zeitpunkt in eine verfügbare günstigere Wohnung, wird das Budget um die Differenz zum günstigeren Mietzins gekürzt ....
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Wäre sehr froh um kompetente Auskunft!
Da die betreffende Person für 3 bis 4 Monate berufsbedingt ein Erwerbseinkommen unter dem Existenzminimum erzielt, wurde Sozialhilfe beantragt. In einer Verfügung wurde beschlossen, dass die Wohnung auf den nächsten kündbaren Termin gekündigt werden muss, da die Miete Fr. 600.—über dem anerkannten Budget für Sozialhilfebezüger liegt. (Anerkannter Betrag für eine Person Brutto Fr 690.--). Ist das denn Zulässig??? Muss die Wohnung gekündigt werden bevor für eine neue der Vertrag steht??? Was wenn die neue Wohnung zum Beispiel erst in 4 oder 5 Monate später bezugsbereit ist oder im schlimmsten Falle aus welchen Gründen auch immer keine Wohnung in diesem Bereich gefunden wird, zudem - man muss die Wohnung ja dann erst auch mal bekommen!!
Wortlaut der gesetzlichen Vorgabe: Zieht die unterstütze Person nicht im nächstmöglichen Zeitpunkt in eine verfügbare günstigere Wohnung, wird das Budget um die Differenz zum günstigeren Mietzins gekürzt ....
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:02
Barbara Christen
Laie: ja ich glaube das darf das Sozialamt wenn der Bezug länger dauert. Frage die sich mir stellt, ist dies auch rechtens wenn die Pers die Sozi "nur" als Überbrückung braucht.....?
Di, 15/08/2017 - 16:02
Maya Summermatter
das frage ich mich auch, ob sis drauf ankommen lassen soll?
Di, 15/08/2017 - 16:02
Monique Schmidli-Rieder
Na wenn die Person sicher ist das sie nur 3-4 mt soz beziehen muss und normale Mietverträge ja eine Kündigungsfrist von 3mt aufweisen unter Umständen noch nur auf 1.april 1. Juli und 1.oktober kündbar sind, muss es die Person nicht so wahnsinnig zu interessieren. Weil bis sie offiziell kündigen könnte, ist er schon wieder von der Sozialhilfe weg.
Wenn sie allerdings nicht sicher ist, muss sie wohl oder übel künden
Di, 15/08/2017 - 16:02
Doris Doshi
(Laie) Eine Bekannte von mir hatte auch eine fürs Sozi zu teure Wohnung und musste nicht kündigen. Sie bekam einfach den Höchstbetrag für die Miete und den Rest musste sie halt vom Grundbedarf abziehen und für den Anteil zu hoher Miete verwenden.
Di, 15/08/2017 - 16:02
Daniel M. Vischer
Wenn du längerfristig vom Sozamt abhängig ist, dürfen, resp. müssen es so machen. Der Mietzins ist kantonal resp. von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Di, 15/08/2017 - 16:02
Daniel M. Vischer
Kommt auf die Mitarbeiter und die Gemeinde an, wie fest sie das Gesetz durchsetzen und wie hoch der Unterschied ist und wie gut die Gemeinde finanziell da steht.
Di, 15/08/2017 - 16:02
Simonida Sindi Jankovic
Einen Mitbewohner,resp. Untermieter aufnehmen und dies als Mieteinnahme deklarieren und anrechnen lassen.