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WÄNDE STREICHEN???
Kann mir jemand helfen? Ich bin in einer Mietwohnung eingezogen in Wiedikon. Es ist ein Altbau. Die Leute die bis jetzt da gewohnt haben, sind schon da seit 2002. Das sind 16 Jahre.
In meiner meinung müssen die Wände umbedingt gestrichen werden!! Überall Gebrauchsspuren. Auch ein Wasserfleck und halt flecke von den möbeln die gegen die Wãnde waren usw.
Nun sagt mir die Verwaltung das müsse der Eigentümer entscheiden ob gesteichen werden muss, das kann er sich frei entscheiden..
Stimmt das? Oder MUSS nach 16 Jahren die Wände gestrichen werden?
Merci für hilfe und rat
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WÄNDE STREICHEN???
Kann mir jemand helfen? Ich bin in einer Mietwohnung eingezogen in Wiedikon. Es ist ein Altbau. Die Leute die bis jetzt da gewohnt haben, sind schon da seit 2002. Das sind 16 Jahre.
In meiner meinung müssen die Wände umbedingt gestrichen werden!! Überall Gebrauchsspuren. Auch ein Wasserfleck und halt flecke von den möbeln die gegen die Wãnde waren usw.
Nun sagt mir die Verwaltung das müsse der Eigentümer entscheiden ob gesteichen werden muss, das kann er sich frei entscheiden..
Stimmt das? Oder MUSS nach 16 Jahren die Wände gestrichen werden?
Merci für hilfe und rat
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Kommentare
Mi, 03/10/2018 - 10:44
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Dieser Artikel beantwortet das recht gut:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fa...
Birgit Rechsteiner Nicht schön aussehen ist nicht unbedingt ein Mangel - ein Mangel muss beseitigt werden.
Wurde dir zugesichert, die Wohnung wird bei Einzug frisch gestrichen - dann muss der Vermieter das in Auftrag geben. Wurde nichts abgemacht, dann gilt gemietet wie gesehen!
Katrin Helena Häusermann ja schade, hast du nicht gleich nach Zusicherung der Wohnung das wegen dem Streichen angefragt!! bevor du den Vertrag unterschrieben hast.