Vorsorgeauftrag

Über all steht, dass man den Vorsorgeauftrag zu Hause aufbewahren kann und er vollumfänglich gültig ist, wenn er von Hand geschrieben ist.

Nun höre ich von verschiedenen Seiten, dass sich die KESB trotz des Auftrags das Recht erstreiten kann, dass sie doch das Vermögen verwalten können.

Wie ist mir auch zu Ohren gekommen, dass man eine Kopie auf der Gemeinde hinterlegen muss.

Weiss da jemand genau Bescheid?

Danke für eure Hilfe

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Kommentare

Robert Schweng

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Ciara Gomez Wenn die Person bevormundet ist, dann braucht sich die KESB das Recht nicht zu erstreiten, dann hat sie es schon.
Wo hinterlegt wird, ist kantonal geregelt, soweit ich weiss. 😎😎🙄
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdir...

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