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Vorausgeschickt: Einem Freund passiert. Er bezeichnet in einer FB-Diskussion die Chaoten von G20/Hamburg öffentlich als "A..." und schlägt vor, auf "solche" den Schuss freizugeben, so wie das die Israelis mit den aggressiven Palästinensern tun.
Umgehend für dreissig Tage gesperrt.
Ist sich die Kasche:
War das eine Aufforderung zu Gewalt oder war's nur das Schimpfwort?
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Vorausgeschickt: Einem Freund passiert. Er bezeichnet in einer FB-Diskussion die Chaoten von G20/Hamburg öffentlich als "A..." und schlägt vor, auf "solche" den Schuss freizugeben, so wie das die Israelis mit den aggressiven Palästinensern tun.
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War das eine Aufforderung zu Gewalt oder war's nur das Schimpfwort?
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Kommentare
Fr, 06/07/2018 - 17:15
Robert Schweng
Robert Schweng Ich gehe davon aus dass er gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstossen hat.
Evtl. sollte der Freund mal dort nachlesen? 🤔
https://www.facebook.com/communitystandards/
Andreas Thanner Was ist die korrekte Rechtsfrage? FB ist eine Plattform welche die verfassungsrechtliche Meinungsfreiheit nicht garantieren muss. Dies muss nur der Staat in seiner Angelegenheit. Alle FB-Administratoren, Instagram, Foren aller Art, Zeitungen (bsp. Kommentare auf 20min.), usw. sind zu 100% frei (!) in Ihrer Entscheidung welche Messages sie akzeptieren und welche nicht. Dagegen kann man weder klagen noch einen anderen Rechtsanspruch geltend machen.
Würden Sie an einer Wahlveranstaltung vom Staat (!) gehindert werden, Ihr politisches Programm zu präsentieren, dann hätten Sie ein verfassungsmässiges Recht dagegen vorzugehen.
FB kann also Sperren und Freigeben wie es will. Durch bestimmte gesetzlichen Bestimmungen in einigen Ländern kann eine Plattform - und somit deren Betreiber - sich strafbar machen, wenn diese nicht geeignete Massnahmen zu Gewalt, Diskriminierung und dergleichen trifft. So kann man Kommentare melden und ein Algorythmus "berechnet" und entscheidet über die Zulässigkeit oder nicht. Pech gehabt, in diesem Fall.
Die öffentliche Aufforderung zum Erschiessen dieser Chaoten kann je nachdem zum Aufruf nach Gewalt, oder ähnlichem, dargelegt werden. Je nach Land kann dies eine Straftat sein. Herausfinden will ichs jedoch nicht.
Daniel Grässli Heftig wie die lüüt volle Hass sind....und denn holeds eh asiatin als frau will kei 🇨🇭frau sich mit so abschum abgeh tuet...het eh asiatin dihai als dienerin und usserem Huus bide SVP gäg Usländer hetzte die iiheimischi hürate tüend xD
Robert Schweng Theo Gerit Mein Tipp wäre hier noch: evtl empfindet Ihr Freund die Sperrung ja als etwas weniger schlimm wenn er erfährt, dass Herr Zuckerberg Jude ist? 😉