Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›


Kommentare
So, 27/05/2018 - 21:03
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Umziehen
Thomas Berger I wür au säge: Mietvertrag fristgrächt chünde! 👌
Franziska Buff Ausziehen und was anderes, besseres suchen.
Christina Ammann Oder den Mietzins hinterlegen, bis all das, was vertraglich abgemacht ist, erfüllt ist
Uschi Aeby-Züst Das würde ich auch so machen, den Mietzins hinterlegen und den Vermieter bitten, das alles zu erledigen...
Marco Peter Mieterschlichtungsstelle, da wird dir gesagt was deine RECHTE gegenüber dem Vermieter sind. Allenfalls Miete auf ein Sperrkonto, da musst du aber ein Einschreiben mit gesetzten Fristen ( bis wann alles gemacht werden muss) an den Vermieter senden Toi toi toi