Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Vollgendes ich wohne über 12 Jahre zur Miete.
Als ich eingezogen bin, habe ich Rebstöcke vom Vormieter übernommen.
Hehe und Pflege diese.
Letztes Jahr ist mir aufgefallen das jemand leesen war.
Heute Morgen kurz nach 8 Uhr war mein neuer Vermieter von Ort und hat sich grosszügig bedient.
Seine Aussage "es gehört der Allgemeinheit"
Und letztes Jahr hatte er es auch gemacht.
Meine Frage: darf er sich von meinem Garten bedienen? Wenn nein was für Schritte muss ich unternehmen?
Habe noch einen grossen Feigenbaum.
Er hat die Liegenschaft vor ca. 6 Jahren Erworben.
Vielen Dank für eure Hilfe
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Vollgendes ich wohne über 12 Jahre zur Miete.
Als ich eingezogen bin, habe ich Rebstöcke vom Vormieter übernommen.
Hehe und Pflege diese.
Letztes Jahr ist mir aufgefallen das jemand leesen war.
Heute Morgen kurz nach 8 Uhr war mein neuer Vermieter von Ort und hat sich grosszügig bedient.
Seine Aussage "es gehört der Allgemeinheit"
Und letztes Jahr hatte er es auch gemacht.
Meine Frage: darf er sich von meinem Garten bedienen? Wenn nein was für Schritte muss ich unternehmen?
Habe noch einen grossen Feigenbaum.
Er hat die Liegenschaft vor ca. 6 Jahren Erworben.
Vielen Dank für eure Hilfe
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- November 2018 (83)
- Dezember 2018 (86)
- Januar 2019 (110)
- Februar 2019 (82)
- März 2019 (110)
- ‹ vorherige Seite
- 10 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Sa, 07/10/2017 - 12:24
Sibylle Benkert Iten
Gehört der Garten wo die Reben stehen zum Mietobjekt dazu (im Vertrag so festgehalten) oder befinden sie sich auf gemeinsam nutzbarer Fläche wie es sie in Siedlungen oft gibt?
Sa, 07/10/2017 - 12:28
Silvia Madl
Sind beim Sitzplatz gepflanzt worden
Sa, 07/10/2017 - 12:31
Sibylle Benkert Iten
Das zeigt den Weg zum Sitzplatz ... aber
Sa, 07/10/2017 - 12:32
Sibylle Benkert Iten
Zu wem gehört die eingezeichnete Fläche - wer hat das Recht sie zu nutzen?
Sa, 07/10/2017 - 12:33
Silvia Madl
Zu meiner Mietwohnung
Sa, 07/10/2017 - 12:34
Jeanine Sager
Wenn der vorplatz vertraglich festgehalten dein Eigentum ist, dann darf er sich nicht bedienen.
Sa, 07/10/2017 - 12:37
Silvia Madl
Wurde so nicht festgehalten
Sa, 07/10/2017 - 12:37
Jeanine Sager
Dann ist es nicht zur Mietwohnung zugehörig. Also nicht dein Eigentum bzw. Nicht dazu gemietet. Sprich: Öffentlich
Sa, 07/10/2017 - 12:40
Silvia Madl
Also das heisst
Alles was ich gepflanzt habe.... übernommen habe, kann sich mein neuer Vermieter bedienen.
Sa, 07/10/2017 - 12:40
Jeanine Sager
Ja, theoretisch schon. Du müsstest den Platz pachten.
Sa, 07/10/2017 - 12:42
Eveline Gutmann
Jeanine Sager Eigentum ist es sowieso in einer Mietwohnung nie
Sa, 07/10/2017 - 12:42
Silvia Madl
Hatte bei meinem ex Vermieter nie solche Probleme...
Musste auch keine Pacht oder sonnst was beantragen
Sa, 07/10/2017 - 12:43
Jeanine Sager
Ja darum habe ich mich im unteren kommentar korrigiert?
Sa, 07/10/2017 - 18:17
Annelise Schnyder
Wenn es offiziell zu deinem sitzplatz gehört, hast du alleiniges nutzniessungsrecht. Er kann sich ja auch nicht an deinen gartetisch setzen und sich aus deinen schüsseln bedienen nur weil ihm die liegenschaft gehört
Sa, 07/10/2017 - 18:22
Silvia Madl
Annelise melde mich nächste Woche ?
Sa, 07/10/2017 - 12:36
Silvia Madl
Ich nutze den Platz nur zum schneiden und Unkraut jäten.
Der Weg wurde vom Vormieter angelegt als Rollstuhl Rampe
Sa, 07/10/2017 - 12:44
Eveline Gutmann
wenn es nicht im Vertrag festgehalten ist, kann man nichts machen. Das ist ja dann Eigentum des Vermieters.
Sa, 07/10/2017 - 12:45
Sibylle Benkert Iten
... oder der Wohnsiedlung/Genossenschaft
Sa, 07/10/2017 - 12:44
Eveline Gutmann
aber ich verstehe auch deinen Ärger
Sa, 07/10/2017 - 12:56
Silvia Madl
Das heisst ich muss demfall den Platz auch nicht mehr unterhalten.
Da der ja der Allgemeinheit gehört.
Bis dahin musste ich das machen!
Sa, 07/10/2017 - 13:20
Hatice Özcan
Demfall, i wür kei finger mehr krümme, söt er das mache!
Sa, 07/10/2017 - 15:12
Howard Dillier
Wie wurde diese Pflicht denn festgehalten?
Sa, 07/10/2017 - 15:13
Howard Dillier
Bzw. woraus ergibt sich diese Pflicht?
Sa, 07/10/2017 - 15:15
Silvia Madl
Ich machte all die Jahre den Unterhalt.
Ohne Pflege Unterhalt gibt es nix zum ernten....
Da es ja meine Reben sind. Nun ging es ums Ernten und jetzt gehört es der Allgemeinheit...
Sa, 07/10/2017 - 15:26
Howard Dillier
Und zum Unterhalt kam es einfach durch die Tatsache, daß du die Reben vom Vormieter übernommen hast?
Wieso wurde bisher nie geerntet?
Sa, 07/10/2017 - 15:35
Silvia Madl
Habe all die Jahre selber geerntet.
Bis auf letztes Jahr, da wurden mir die reifen Trauben vom Vermieter geerntet wie auch heute hat er sich bedient.
Und habe Ihm auf frischer Tat ertappt.
Der dachte ich sei nicht zu Hause
Sa, 07/10/2017 - 15:36
Howard Dillier
Mich doicht das sehr komisch.
Sa, 07/10/2017 - 15:37
Silvia Madl
Was ist komisch?
Das ich die Arbeit mache?
Das der Vermieter erntet?
Sa, 07/10/2017 - 15:39
Howard Dillier
Daß der Vermieter auf einmal den Anspruch erhebt ernten zu können.
Sa, 07/10/2017 - 15:42
Silvia Madl
Tja.... die sind gratis. Im Geschäft muss der die bezahlen.....
Sa, 07/10/2017 - 15:43
Howard Dillier
Ich würde dies mit dem « Beobachter » klären.
Sa, 07/10/2017 - 15:45
Silvia Madl
An den Beobachter habe ich nicht gedacht.
Sa, 07/10/2017 - 13:22
Germaine Jorai
Sag dem Vermieter etweder pflegst du es und es gehört dir oder er kann es sich selbst pflegen wenn er sie haben will
Sa, 07/10/2017 - 13:33
Silvia Madl
Das werde ich machen
Sa, 07/10/2017 - 14:30
Allma Kiki
Wenn man was vom Vormieter übernimmt ist das eigentum vom Mieter, den bei Auszug muss der jetztige Mieter dies reinrechtlich wieder herstellen wenn es der Nachmieter nicht mehr will. Somit hat der Vermieter hier nichts zu suchen!
Sa, 07/10/2017 - 14:37
Silvia Madl
Allma
Diese Info habe ich so von meinem Ex Vermieter. Das es alleine mir ist. Wenn ich kündige und der neue das nicht will muss ich die Reben ausgraben und das Gerüst zurück bauen.
Nur leider hält sich der neue nicht daran.
Sa, 07/10/2017 - 14:49
Allma Kiki
Hast du was schriftlich vom alten Vermieter?
Sa, 07/10/2017 - 14:50
Silvia Madl
Nein, war leider mündlich
Sa, 07/10/2017 - 14:53
Allma Kiki
Also dass du aus der Pflicht raus bist, schreibst dem Vermieter einen eingeschrieben Brief, mit der Auflage es sei allgemein und du somit nicht mehr zuständig und er kann nicht forderen beim Auszug von einem Rückbau. Auch er kann nicht alles haben was und wie er will.
Sa, 07/10/2017 - 14:38
Fabian A. Gaglione
Kannst ja mal die Stunden und Aufwand für die Pflege in Rechnung stellen.Das sollte dann folglich von der Allgemeinheit übernommen werden !
Sa, 07/10/2017 - 14:41
Silvia Madl
Fabian bist gut.
Der kassiert nur, Unterhalt ist ein Fremdwort.
Sonnenstore ist defekt der Sitzplatzboden ist abgesenkt.
Habe ihn darauf angesprochen.
Er ist nicht mein Problem.....
Sa, 07/10/2017 - 14:43
Fabian A. Gaglione
1.schriftlich und eingeschrieben Abmahnen mit Frist zur Beseitigung der Mängel unter androhen der Mietzinshinterlegung bei
Schlichtungstelle !
2. Bei nicht beheben nächsten Mietzins bei der Schlichtungsstelle hinterlegen
3. Termin zur Schlichtung mit Herabsetzung des Mietzinses
Sa, 07/10/2017 - 14:55
Sibylle Benkert Iten
Leider schafft das keine gute Basis für schönes Wohnen.
Ich würde als logischen ersten Schritt schriftlich nachfragen wie das nun geregelt ist/sein soll; weiterhin Pflege mit alleinigem Nutzen oder keine weitere Pflege und Nachfrage was mit der geleisteten Arbeit ist.
Sa, 07/10/2017 - 16:35
Fabian A. Gaglione
Sibylle Benkert Iten
Die " gute Basis für schönes Wohnen" ? Offenbar ist dies dem Vermieter schnurzpiepegal ! Also konsequent bleiben und rechtlich vorgehen ODER bis auf weiteres einstecken , Schnauze halten und brav weiterzahlen !
Sa, 07/10/2017 - 18:46
Robert Schweng
Da diesbezüglich nichts geregelt wurde, können Sie m.E. dem Vermieter ja auch jederzeit zuvor kommen und die besten Reben bereits um 7:30 lesen! 😉