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vielen dank für die schnelle aufnahme... habe folgendes problem und weiss nicht was richtig ist...ich wohne jetzt noch in einer mietwohnung, ist ein zweifamilienhaus ich wohne unten und oben die vermieter. ich werde per 1.10 ausziehen hier, als ich eingezogen bin war die wohnung frisch renoviert und jetzt habe ich 2jahre hier gewohnt... da ich zwei kleinkinder habe ist eine wand und eine tür mir buntstiften bemalt... kann man aber mit einem radiergummi und putzen gut entfernen...nun meint meine vermieterin die wohnung muss gestrichen werden und türe ersetzt.im badezimmer ist ein einbauschränkchen aus holz ( sehr kluge materialwahl da es am meisten feuchtigkeit hat im bad) da ist der schrank auf der seite etwas aufgequollen da der direkt neben der dusche steht... muss ersetzt werden meint die dame...diverses anderes zeugs und vor allem meint sie 1monat vor auszug müsste sie das renoviert haben schon. auf alle fälle kommts mir vor die sucht nach kleinigkeiten damit sie die komplette wohnung umsonst renovieren kann..ich habe eine haftpflichtversicherung klar aber irgendwo auch limite...was darf sie mir denn alles in die schuhe schieben und darf sie renovieren wenn ich noch hier wohne?danke schonmal im vorraus
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vielen dank für die schnelle aufnahme... habe folgendes problem und weiss nicht was richtig ist...ich wohne jetzt noch in einer mietwohnung, ist ein zweifamilienhaus ich wohne unten und oben die vermieter. ich werde per 1.10 ausziehen hier, als ich eingezogen bin war die wohnung frisch renoviert und jetzt habe ich 2jahre hier gewohnt... da ich zwei kleinkinder habe ist eine wand und eine tür mir buntstiften bemalt... kann man aber mit einem radiergummi und putzen gut entfernen...nun meint meine vermieterin die wohnung muss gestrichen werden und türe ersetzt.im badezimmer ist ein einbauschränkchen aus holz ( sehr kluge materialwahl da es am meisten feuchtigkeit hat im bad) da ist der schrank auf der seite etwas aufgequollen da der direkt neben der dusche steht... muss ersetzt werden meint die dame...diverses anderes zeugs und vor allem meint sie 1monat vor auszug müsste sie das renoviert haben schon. auf alle fälle kommts mir vor die sucht nach kleinigkeiten damit sie die komplette wohnung umsonst renovieren kann..ich habe eine haftpflichtversicherung klar aber irgendwo auch limite...was darf sie mir denn alles in die schuhe schieben und darf sie renovieren wenn ich noch hier wohne?danke schonmal im vorraus
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Stefan Stutz
Ganz einfach: Hausratversicherung anrufen und noch einem Wohnungsabnahme Experten anfragen. Die Versicherung stellt dir kostenlos einen zur Verfügung, um ihre Kosten im Rahmen ( keine Abzocke ) zu halten. Der Experte sagt der Vermieterin dann schon, was sie verrechnen darf/kann was nicht inkl. Amortisation
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Daniele Procopio
Ist zwar die Haftpflichtversicherung aber der Ansatz war richtig ?
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Agnieszka Kretschmann
Ich habe über den Mieterschutzbund einen Wohnungsabgabe-Experten bestellt. Der wird mich ca 150 CHF kosten - das Geld ist es mir wert.
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Cosima Grögli
als mitglied ist der experte gratis
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Agnieszka Kretschmann
Nein. ..ist er nicht -er ist 50 CHF günstiger.
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Stefan Stutz
Mieterschutzverband = nicht Hausrat... ich hab jeweil meiner Hausrat angeriefen, termin durch gegeben und einer war vor Ort... kostenlos... die Versicherer sind auch froh, wenn Sie nur das bezahlen müssen was sie auch wirklich nur müssen 😊
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Rebekka von Niederhäusern
Hausrat = nicht privathaftpflicht wie schon erwähnt.
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Krissi Brauckhoff
Also deswegen streichen, definitiv nein!!!
Und Türe auswechseln schon gleich gar nicht........ ( tipp meinerseits... Versuche es mal mit einem dampfreiniger, damit hab ich alles wegbekommen 😉)
Und wie oben geschrieben, Experten mit nehmen 😉!!
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Alexander Thielert
Michael Brunner .....Er ist Experte und Gutachter in SH.
Er kennt sich mit solchen Dingen aus.
Für mich ist es zu weit aus dem Rheintal
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Mladen Djokic
Art. 260 OR --> der Vermieter darf Erneuerungen und Änderungen an der Wohnung nur vornehmen, wenn u.a. das für den Mieter zumutbar ist und das Mietverhältnis nicht gekündigt wurde.
Somit würde ich sagen, dass der Vermieter nicht bereits rennovieren darf.
Und falls doch, Mietzinsreduktion verlangen! 😊
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Jacek Kwasny
Achtung: Eine Haftpflichtversicherung zahlt schon Schäden, die unabsichtlich gemacht wurden. Also beispielsweise ein Glas Wein über die Wand ausgeschüttet wurde. Sie zahlt aber keine Renovierung, wenn die Schäden nicht durch einen "Unfall" entstanden sind.
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Claudia Wild
Sie wehrt aber ungerechtfertigte Forderungen ab. Anrufen und Expertem veröangen
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Rebekka von Niederhäusern
Vor deinem auszug darf der vermieter nichts machen erst nach deinem auszug. Reinige doch einfach die wände/türe wie du erwähnt hast. Dann sind auch keine schäden bei der übergabe vorhanden. Das törli wurde durch dich beschädigt, halt auch wenn es blöde liegt. Dass kann dir verrechnet werden. Rufe deine privathaftpflicht an, die berät dich.
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Gisèla Brun
Ich habe letzte Woche mit Zitronenstein Wand und Tür geputzt und ging weg.
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Susan Stadelmann
Es gibt so einen speziellen "radiergummi" zum putzen der ist suoer gibts glaub im jumbo oder so
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Linda Bosshart
Einfach der haftpflichtversicherung anrufen die machen schon aus was bezahlt werden muss.
Fr, 02/06/2017 - 15:57
Cosima Grögli
alles was du sel st beheben kannst .it radiergummi oder einm weissen wandschwamm von der migros oder so,darfst du problemlos entfernen! sie darf die wönde ddshalb. icht zu 2/8 oder gar dem ga zen preis streichen lassen! grössere malerarveiten kann sie verlangen,dass diese fachgerecjt genacht werden.also nuf,wenn du die farbstift alereien nicht entfernen könntest