Vielen Dank für die Aufnahme.Ich wollte mich bezüglich eines Arbeitsvertrages informieren (Saisonvertrag).Da wurde von Hand (mit Kugelschreiber)eine änderung vorgenommen.Das heisst zuerst war der Vertrag unkündbar und der Arbeitnehmer akzeptierte dies nicht.Der Arbeitgeber setzte das kreuz neu bei "kündbar". Nun meine Frage.Ist solch eine änderung rechtskräftig?Vielen dank für eure Antworten.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Gutmann-Moser Eveline

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wenn etwas abgeändert wird muss vom Arbeitnehmer sein Kürzel hinter dem Abgeänderten angebracht werden. So sieht man, dass der Arbeitnehmer einverstanden ist. War der Vertrag schon von beiden Parteien unterschrieben, als er abgeändert wurde. Wenn ja, würde ich einen neuen verlangen oder eben mit dem Kürzel das Einverständnis bestätigen

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Alexandra Mengelt

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Diese änderung erfolgte vor der Unterzeichnung. Dies wurde auf dem Vertrag von beiden Parteien so abgeändert jedoch ohne Kürzel hinter der änderung

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Marcel Marty

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Dann ist der Vertrag rechtsgültig.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Markus Meyer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

so wie beschrieben, änderung VOR unterzeichnung...also beiden vertragsparteien bekannt, gilt dieser vertrag.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)