Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Vielen Dank für die Aufnahme. Nun habe ich auch gleich eine frage
Eine kollegin von mir hat bei einer "3. person" kleider bestellt. Das geld wurde aber bei der eigentlichen verkäuferin einbezahlt. Leider wurde die ware nie versandt. Nach langem drängen hatten wir die handynummer und adresse der verkäuferin. Diese schrieb uns, dass sie uns das geld zurücküberweist.
Nun dind bereits 1.5 jahre vergangen und es hat sich nichts getan.
Sie versuchte sogar die person zu betreiben aber darauf wurde nur rechtsvorschlag erhoben.
Kann man in so einem fall kontakt mit der polizei aufnehmen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Vielen Dank für die Aufnahme. Nun habe ich auch gleich eine frage
Eine kollegin von mir hat bei einer "3. person" kleider bestellt. Das geld wurde aber bei der eigentlichen verkäuferin einbezahlt. Leider wurde die ware nie versandt. Nach langem drängen hatten wir die handynummer und adresse der verkäuferin. Diese schrieb uns, dass sie uns das geld zurücküberweist.
Nun dind bereits 1.5 jahre vergangen und es hat sich nichts getan.
Sie versuchte sogar die person zu betreiben aber darauf wurde nur rechtsvorschlag erhoben.
Kann man in so einem fall kontakt mit der polizei aufnehmen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Nur um das richtig zu verstehen, es gibt da 3 Personen die beteiligt sind? Deine Freundin, eine Person die das Geld bekommen hat und eine Person, die die Ware hätte verschicken sollen? oder wie genau ist die Konstellation?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Sorry ist ein bisschen kompliziert. Ja es sind 3 personen darin verwickelt. Meine freundin, die die ware bei einer frau gesehen hat und auch bei dieser bestellt hat und eine person, auf deren bankkonto das geld überwiesen wurde. Die letzte person hätte nach eingang des geldes die sachen bestellen sollen.
Ich dachte, vllt hätte sie noch eine chance mit dem chatverlauf zur polizei zu gehen und daraus ein offizialdelikt wegen betrug zu machen?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Claudia Wild
Entweder eine Anzeige machen oder den Rechtsvorschlag weiterziehen.
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) war das in einem Online-Shop?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Auf facebook. Geht das noch nach gut 2 jahren?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) In einer Gruppe oder einem Shop? ja geht noch
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
In einer gruppe hat sie sachen gesehen und über whats app dann die bilder zugeschickt bekommen
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Also war sie eine Privatperson die z.B. gebrauchte Kleider verkauft hat? Oder macht sie das schon eher professionell?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Es war eine frau, die für sich und ihre kolleginnen sachen aus den usa bestellt hat. Weil meiner freundin die sachen gefallen haben, durfte sie sich da einfach "einklinken".
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
ok also privat
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Welche der zwei Frauen wurde betrieben?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Die, die das geld auf ihr konto überwiesen bekam
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Und das ist die Gleiche, die auch die Sachen verschicken sollte? Sorry ich Blicke beim Sachverhalt noch nicht ganz durch
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Ja genau. ? aber der eigentliche "kaufvertrag" kam ja mit der 3. person zustande oder?
Meine freundin hat noch mit der person, die ihr geld aufs konto bekam geschrieben, wo ihr diese versichert hat, ihr das geld zurück zu überweisen.
Ach ich weiss der fall ist wirklich kompliziert! Sogar dem rechtschutz wars zu blöde
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Anhand deiner Schilderungen hätte ich jetzt eher gesagt, der Vertrag kam zwischen deiner Freundin und derjenigen zustande, die das Geld bekommen hat und die Ware verschicken sollte. Die andere hat das Geschäft meiner Ansicht nach lediglich vermittelt.
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Achso okay. Dann hat sie zumindest die richtige betreiben wollen. Diese hat nun eben rechtsvorschlag erhoben.
Würde mich nur interessieren, ob da was passieren wird, wenn wir sie anzeigen würden? Das wäre ja ein offizialsdelikt oder?
Ich frage mich halt einfach ob sich der aufwand lohnt und ob das auch durchkommt weil sonst müssten wir ja für die kosten aufkommen. Als beweis haben wir halt nut die bestätigung der überweisung sowie einen whatsapp verlauf.
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Über welchen Betrag sprechen wir denn eigentlich?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
390.- ?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Ok das wäre dann schon kein geringfügiges Delikt mehr
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Also geht es unter offizialsdelikt oder?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Also versuchen kann man das mit der Anzeige schon. In der Praxis ist es halt immer etwas schwierig zu beweisen
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Der rechtschutz meinte, es wäre zu viel aufwand und dass es möglicherweise sogar nicht mal was bringen würde, weil sie sozialempfängerin ist und sowieso am existenzminnimum ist.
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Sie könnte ja auch sagen, die ware wurde ja versendet oder das geld wurde persönlich überreicht dann stehen wir wieder gleichweit.
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Also so wie ich dich verstanden habe gibt es den Gesprächsverlauf bei Whatsapp noch oder? Und dort hat sie ja geschrieben, dass sie das Geld zurückzahlt weil sie die Ware eben nicht liefern kann oder?! Und dort wurde ja abgemacht das sie das Geld auf das Konto deiner Freundin überweist oder?! Dann kann sie ja mit dem Kontoauszug ganz einfach belegen, dass sie das Geld nicht bekommen hat.
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Ein versuch ist es zumindest wert stimmt!
Wir haben halt auch mal angerufen dort meinte sie sie könne auch einfach sagen, wir hätten uns im telefonat über eine übergabe geeinigt das sei ja bereits 1 jahr her seit der letzen nachricht. ?
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Dann müsste sie das aber beweisen! Denn deine Freundin kann ja belegen, dass Banküberweisung abgemacht war. Dass danach noch etwas anderes abgemacht würde, müsste die Verkäuferin beweisen.
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Ela Manu
Vielen Dank Karin!
Dann versuchen wir es weiter. Die polizei meinte, sie werden dort mal anrufen. Jedoch kam da bis jetzt nichts mehr und wir dachten, dass das nun einfach abgehackt ist.
Und wir waren durch die letzte aussage natürlich ein wenig verunsichert. Ihr ehemann sagte dann nur er könne bestätigen, dass dies persönlich abgegeben worden ist.
Ich denke wir müssen einfach hartnäckiger werden bei der polizei