Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Vielen Dank für die Aufnahme ... Ich habe da auch gleich eine Frage ... Ich bin quellensteuerpflichtig und der Steuerbeamte einer Gemeinde im Kanton SG bearbeitet meinen Antrag auf Quellensteuerrückerstattung aus den Jahren 2013 und 2014 einfach nicht welche rechtzeitig eingereicht wurden ... Seine Aussage war er macht das wenn er das will und ich soll mir nicht so sicher sein das ich etwas wieder bekomme ... Er kann alles streichen ... Normalerweise habe ich in anderen Gemeinden die Rückerstattung immer innert einem halben Jahr gehabt ... Kann ich etwas dagegen machen oder ist man dieser Willkür ausgesetzt ... besten Dank für eure Unterstützung
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Vielen Dank für die Aufnahme ... Ich habe da auch gleich eine Frage ... Ich bin quellensteuerpflichtig und der Steuerbeamte einer Gemeinde im Kanton SG bearbeitet meinen Antrag auf Quellensteuerrückerstattung aus den Jahren 2013 und 2014 einfach nicht welche rechtzeitig eingereicht wurden ... Seine Aussage war er macht das wenn er das will und ich soll mir nicht so sicher sein das ich etwas wieder bekomme ... Er kann alles streichen ... Normalerweise habe ich in anderen Gemeinden die Rückerstattung immer innert einem halben Jahr gehabt ... Kann ich etwas dagegen machen oder ist man dieser Willkür ausgesetzt ... besten Dank für eure Unterstützung
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- August 2017 (105)
- September 2017 (82)
- Oktober 2017 (85)
- November 2017 (107)
- Dezember 2017 (82)
- ‹ vorherige Seite
- 7 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Patrick Fischer
(Admin) Wann hast Du den Antrag eingereicht? Des weiteren empfele ich Dir diesen Antrag bei dem Kanton einzureichen, welcher grundsätzlich zuständig ist! In Deinem Fall wäre dies das Kantonale Steueramt ST. Gallen, Quellensteuer, Davidstrasse 41, Postfach 1245, 9001 St. Gallen
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Daniel Zentgraf
Lieber Patrick, liebe Carolin ... Vielen Dank für eure Antworten ... Ich habe Rückerstattungsanspruch aus Weiterbildungskosten, Krankheitskosten über 2% des Nettoeinkommens und unterhaltsbeiträge ... Diese Kosten habe ich seit 6 Jahren immer zum Teil durch den Antrag auf Quellensteuerrückerstattung bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht ... Ich bin kein Grenzgänger ... Auf dem Antrag für die Rückerstattung welche ich von der homepage der gemeinde habe steht auch direkt die Adresse der Gemeinde und somit bin ich auch davon ausgegangen dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist ... bedeutet das ich kann nichts tun ausser warten
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Patrick Fischer
Sehe meinen Post oben, direkt beim Kanto beantragen...
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Carolin Metzler
Also auf dem Formular was ich zu dem Thema gefunden hab, steht das Kantonale Steueramt
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Anna Gunkel
Hier findest Du - und Andere - eine Möglichkeit Deine quellensteuer zu berechnen und damit zu überprüfen.
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Anna Gunkel
https://www.comparis.ch/steuern/quellensteuerrechner/default.aspx
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Anna Gunkel
Ich selbst musste auch einmal meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, um meine Rückerstattung endlich zu erhalten. Auch wenn diese für eingie vielleicht nicht gerade nennenswert ist, kann es für Geringverdiener durchaus etwas ausmachen.
Also nicht einschüchtern lassen
Fr, 02/06/2017 - 14:42
Anna Gunkel
http://www.steuern.sg.ch/home/sachthemen/quellensteuer/ausl.html