Vielen Dank für die Aufnahme.
Hoffe auf fundierte Hilfe😊
Ausgangslage.
Katze ist seit Tagen verschwunden. Anfrage beim nächsten Tierheim ergab das so eine Katze mit Farbe/Gechlecht abgegeben wurde. Sie sei von einer Person abgegeben worden welche in der selben Gemeinde der Besitzerin wohnt. (Also entweder mitgenommen oder entlaufen).
Tierheim verlangt von der Besitzerin eine Foto der Katze als Beweis dass es ihre sei. Sonst würde der Kater kastriert und sie würden ihn nicht rausgeben ohne Foto.
Besitzerin hat aber kein Foto.....
Frage da nicht Eigentum des Tierheims.darf sie einfach kastriert und zurückbehalten werden?
Sie war leicht verschnupft und Tierheim sagte sie musste zum TA gebracht werden.
Besitzer waren als Ehepaar beide vor Ort im Tierheim und haben den Kater als den ihren identifiziert.
Er wurde jedoch nicht zurückgegeben...
ich, (Tochter) hab Kontakt mit Rechtsberatung Tier Recht Zürich aufgenommen. Mir wurde gesagt auch wenn man keine Foto,Chip hat vom Tier, dies aber mit Hilfe eines familienangehörigen/Nachbarn identifizieren kann muss das Tierheim die Katze rausgeben.
Heute hab ich das Tierheim angerufen. Und sie sagten sie müssen erst die "Finderin" anfragen ob der Name rausgegebn werden darf. Das Tierheim agte mir auch dass es aber eine Person ist die schön öfter Katzen abgegebn hat und mit ihren Worten eingesammelt......
Könnte ich somit auch diese Person anzeigen wegen Diebstahl wenn sie einfach Katzen einsammelt die ev mal etwas verschnupft sind?
Warte auf Ihren rückruf ob sie die Melderin bekannt geben darf...wie soll ich vorgehen?Danke

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Kommentare

Dominique Treskavec

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katzen ohne halsband oder chip lässt am besten nicht raus...
juristisch muss der besitzer nachweisen können, dass er der besitzer ist...
ansonsten wirds schwierig, da jeder sagen könnte, dass es seine katze ist...

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Sandra Schnelli-Kehrli

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sehr schlechte karten

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Robert Schweng

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Ehrlich gesagt kenne ich keinen Tierbesitzer der nicht einmal Foto von seinem Tier hat?

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Jris Schärli-Hofer

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Ja nur wenn man genau nach so einem Kater nachfragt im Tierheim und einen Tag später ist der Kater auf der Online Vermittlungsseite zu sehen denke ich wäre es nur kulant . Denn warum sollte man ins Tierheim gehen wenn man im Internet überall gratis Katzen bekommen könnte..Und 2 Personen ihn identifizieren.Also kann ich die Finderin anzeigen als Diebstahl???

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Jris Schärli-Hofer

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Ja die Welt hat mal bestanden ohne Natel und Fotoapperat also das ist doch keine Pflicht ein Foto zu besitzen

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Robert Schweng

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So alt kann das Tier nicht sein. Ist ja ne Katze und keine Schildkröte! 😉

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Jris Schärli-Hofer

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nein aber nicht jeder hat ein Natel oder einen Fotoapparat. Meine Eltern habens jedenfalls nicht.Und eine Katze darf doch nach draussen. Mäuse fangen ect. Ich würde jetzt auch nie eine reine Wohnungskatze halten wollen.

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Dominique Treskavec

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pflicht ist es wohl nicht... aber wer rechte einfordern will, hat definitiv auch pflichten...

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Jris Schärli-Hofer

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Denke wenn mir "Tier im Recht" am tel. sagt dass das Tierheim eine Katze rausgeben muss wenn sie durch 2 Pers identifiziert würde haben sie sich sicher auch rechtlich abgesichert sonst dürften sie es ja nicht sagen.

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Jris Schärli-Hofer

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Also kann ich ein Schaf ab irgend einer Weide nehmen welches ev etwas lahm geht oder hustet(sieht man auf Winterweiden ja oft) , die Ohrenmarke rausnehmen und es im Tierheim abgeben und sagen es sei ausserhalb der Weide rumgelaufen und habe gehinkt. Wie soll dann der Schafhalter etwas beweisen?
Also ich überlege mir die Finderin wegen Diebstahl anzuzeigen da der Kater sehr zutraulich ist.

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Dominique Treskavec

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nana, ohrenmarke ist ne kennzeichnung des besitzers und dann wäre es diebstahl...
ihre katze hat ja scheinbar keinen chip und kein halsband...

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Robert Schweng

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Jris Schärli-Hofer Sie haben keinen Eigentumsnachweis, daher können sie m.E. auch nichts anzeigen.
Da könnte ja jeder kommen und sagen das ist meine Katze!

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Jris Schärli-Hofer

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Ja leider fehlt es vielen an gesundem Menschenverstand .

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Bini Bee

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Auch wenn dies noch keine Pflicht ist, macht die kastration durchaus Sinn im Tierschutz, vorallem bei nem freigänger. Denke das Tierheim hadert mit diesem Punkt. Vielleicht mal ansprechen.

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Jris Schärli-Hofer

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Sie wollen ihn eh kastrieren bevor sie ihn rausgeben würden. Auch da bin ich dankbar über den Paragraphen dass dies ein Tierheim eigenmächtig einfach machen darf.

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Robert Schweng

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Viel merkürdiger an dieser Sache:
Tierheime möchten Tiere ja eigentlich gerne an die Besitzer loswerden.
Bei ihnen scheinen die da keinen gutes Gefühl zu haben, was ich nach ihren Texten hier nun durchaus nachvollziehen kann.

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