Vielen Dank für die Aufnahme. Da Hätte ich eine frage und hoffe auf Prompte Antwort. Kann da eine Betreuungsperson, bei euren Privatwohnung, die Kästen usw. Durchsuchen weil sie ein Verdacht haben, obwohl man nichts versteckt hat (Verdacht auf mögliche Drogen und Alkohol)? Was macht dies in rechtlichen form aus?
LG 😊

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Kommentare

Karin Fo

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(Admin) was meinst du mit Betreuungsperson?

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Michael Wirz

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ich befinde in einem betreuten Wohnung, wo die Betreuungsperson mir so in Privaten bereich eine gewisse unterstützung bieten sollte...in anführungzeichen....

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Janette May Herren

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Ist das betreute Wohnen substituiert? Oder nicht?

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Michael Wirz

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also so viel wie ich sagen kann ist es vertraglich vereinbart.

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Michael Wirz

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Aber nach dein kästen bzw. wohnungskontrolle auf ein verdacht wo so nicht stimmt. Dass wäre mir auch dass neuste..

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Alper Gelebek

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Nöd emol polizei derf dini wohnig eifach so kontrolliere..
Userd sie hend e durchsuechigs befehl weri du weri gad e azeig mache??

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Raphaela Britt

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Wurde es im beisein von Ihnen kontrolliert?

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Michael Wirz

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Vertraglich wurde die Hausbesuche in meiner Anwesenheit Vereinbart. In Ausnahmefälle auch ohne mich, aber mit vorgängliche absprache (wo eher selten ist). Und da geschah es, dass min kästen kontrolliert wurde (in meiner abwendheit). Weil ich weiss es nur weil die betreffende Betreuungperson sich verraten hatte.

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Raphaela Britt

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Also besteht eine Vereinbarung bzw. Wohnvertrag in dem dies steht? Es ist üblich in Stiftungen/Wohnheimen kontrollen durchzuführen (sorry erst jetzt gesehen)

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Michael Wirz

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wie oben schon erwähnt, auf verdacht auf drogen und alkohol, ist es in der stiftung eh nicht erlaubt (Reglement) und die betreuung hatte die verdacht, wo sich bewährte dass ich da absolut koreckt war, und der verdacht weg schaffte... Aber kastenkonntrollen gehn meinerseits eben nicht... weil auch privatsache ist...

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Petra Lienhard

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Nehme an,das Du evt. wegen Alk oder Drogen in einer betreuten Wohnung lebst.Ist sie dann auch Dein Beistand,Vormund??Wenn der verdacht besteht,dann darf sie überall schauen.Wohnte vor Jahren auch mal in einer betreuten Einrichtung,ist über 15Jahre her,un damals durften sie die Schränke,Schubladen kontrollieren.

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Michael Wirz

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ja ich habe in Rechtsmässigen Beistand. Und Wegen Alk und Drogenproblemen, wär mir auch dass neuste. Und von wegen alk und Drogen Probleme, wo ich soweit clean bin (Auch vor Einzug der Stiftung). Und ein Vormund habe und brauche ich nicht.

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Michael Wirz

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Eigendlich dürften sie es schon, aber unter Voranmeldung. Es gilt doch noch die Menschenrechten, bzw. Datenschutz. Somit dürften auch die Betreuung, noch lange nicht alles sich erlauben. Und somit hatte ich es via mein Beistand gemeldet. Am sonsten müsste ich nicht was meine Privatsphäre an den Betreuung was Angeht.

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Petra Lienhard

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Habe mich nun durchgefragt,nach Voranmeldung dürfen sie,so wie Du es schreibst.

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Michael Wirz

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Ich wusste es. Bei mir geschah unter angemoldenen wohnungskontrolle. Dies ist Korrekt. Aber gleichzeitig in meine Kästen rumschnüffeln? Sollten sie auch Voranmelden.

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Petra Lienhard

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Bei Verdacht dürfen sie,auch ohne Voranmeldung.

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