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Vielen Dank für die Aufnahme ☺️ und zwar hörte ich öfters das der Referenzzinssatz gesunken ist (auf 1.5%) kann man jetzt ein Schreiben erstellen und eine Mietreduktion verlangen?
Ab März 18 wohne ich in einem Neubau (Vertrag schon unterschrieben) kann ich auch für dort ein Schreiben erstellen?
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Vielen Dank für die Aufnahme ☺️ und zwar hörte ich öfters das der Referenzzinssatz gesunken ist (auf 1.5%) kann man jetzt ein Schreiben erstellen und eine Mietreduktion verlangen?
Ab März 18 wohne ich in einem Neubau (Vertrag schon unterschrieben) kann ich auch für dort ein Schreiben erstellen?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:47
Susan Keusch
Ja kannst du bei beidem machen, auf der seite des mv gibst Vorlagen
Di, 15/08/2017 - 15:47
Robert Schweng
Hier finden Sie die nötigen Informationen inklusive Musterbrief: https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Di, 15/08/2017 - 15:47
Allma Kiki
Hallo Tanja Martina Tarkusch du kannst keine Mietzinsreduktion beantragen für einen Vertrag der erst ab März 2018 lauft. Bei Neubau musst du darauf achten wann die Kündigungsfristen sind.
Di, 15/08/2017 - 15:47
Alice Passaseo
Kann ich eine Mietreduktion beantragen? Ich ziehe ende Monat um. Die neue Wohnubg idt ab 1.7.
Di, 15/08/2017 - 15:47
Robert Schweng
(Laie) Alice Passaseo Sie können m.E. wie Allma Kiki geschrieben hat, erst ab dem ersten Kündigungstermin eine Mietzinsreduktion nach Referenzzinssatz verlangen.
Das wird vermutlich erst 2018 sein, wenn Mietbeginn der 1.7. ist.
Di, 15/08/2017 - 15:47
Allma Kiki
Wenn im Mietvertrag der Referenzzinssatz von 1.5% schon drin hat bei Neuabschluss von einem Mietvertrag kann keine Mietzinsreduktion verlangen. Alice Passaseo denke der Zinssatz sollte bei dir schon als 1.5% drin sein. Ansonsten kannst du diesen erst bei dem ersten Kündigungstermin beantragen so wie es Robert Schweng schon erwähnt hat.